Der Pauschalabzug für die Krankenkassen beträgt auf der Steuererklärung 4380 pro Person und 8760 Franken pro Ehepaar. Das soll sich gemäss dem Grossen Rat – und auch nach Finanzdirektor Georges Godel nicht ändern. Dazu möchte ich mich nicht äussern.
Was mich jedoch stört, ist die Tatsache, dass Bezügern von Ergänzungsleistungen, denen die Krankenkassen-Prämien voll von der AHV übernommen werden, trotzdem dieser Abzug gewährt wird. Wer Ergänzungsleistungen benötigt, soll diese auch bekommen, keine Frage. Darum geht es nicht.
Es geht darum, dass sie keine Krankenkassenprämien bezahlen müssen und sie dann trotzdem bei der Steuer in Abzug bringen können. Leute mit kleineren Einkommen jedoch, die in den Genuss von verbilligten Krankenkassenprämien kommen, wird der Betrag der Verbilligung aufgerechnet. Ich bin der Meinung, hier wäre eine Anpassung angezeigt.