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Mit Fake-Profilen 80 Kinder getäuscht

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«Sein Verhalten war manipulatorisch, hinterhältig, verschlagen und perfid», äusserte sich die Freiburger Staatsanwältin Christiana ­Dieu-Bach über die Art und Weise, wie ein 29-jähriger Freiburger Kinder zu sexuellen Handlungen verleitete und pornografische Inhalte mit ihnen austauschte. Gestern stand der Angeklagte vor dem Strafgericht in Tafers wegen sexuellen Handlungen mit Kindern, Pornografie, Verleumdung, Drohung und Nötigung. Am Prozess nahmen auch drei der 80 Opfer teil, die ihre Ansprüche auf Genugtuung geltend machten. Das Urteil will das Strafgericht unter Reinold Raemy am kommenden Freitag fällen.

Erfundenes Netzwerk

Der Täter nutzte rund 70 E-Mail- und Facebook-Konten mit Pseudonymen, um mit minderjährigen Knaben Sex-Chats zu führen und pornografische Inhalte wie Nacktbilder und -videos über soziale Medien und Whatsapp auszutauschen (FN von gestern). In über acht Fake-Profilen gab er sich jeweils als Mädchen aus, die weiteren Profile waren angebliche Verwandte und Freunde, die die Glaubwürdigkeit und Echtheit der erfundenen Mädchen untermauern sollten. Die Ermittlungen ergaben, dass der Angeklagte von 2013 bis 2017 insgesamt 80 minderjährige Personen geschädigt hatte, davon waren 50 Kinder jünger als 16 Jahre. Die Opfer stammen hauptsächlich aus den Kantonen Freiburg und Bern. In 58 Fällen machte sich der Beschuldigte der Pornografie schuldig; in 20 blieb es bei einem Versuch.

Dramatische Konsequenzen

Ein Opfer, ein Junge, war zur Zeit der Vorkommnisse 17 Jahre alt und einer der besten Freunde des Angeklagten. Während der Junge vermeintlicherweise Sex-Chats mit einem Mädchen pflegte, versteckte sich in Tat und Wahrheit sein Freund dahinter. Als das Opfer später ein Mädchen kennenlernte, schrieb der Beschuldigte dieser neuen Freundin über ein neues Fake-Profil, der Junge sei ein Vergewaltiger.

Der Beschuldigte gestand vor Gericht alles, doch seine Beweggründe konnte er nicht erläutern. «Ich war in den Handlungen so weit fortgeschritten, dass ich nicht mehr darüber nachgedacht habe.» Die Anklage wies dagegen auf die dramatischen Konsequenzen hin, die sein Handeln besonders in diesem Fall hatte: Das Opfer unternahm einen Suizidversuch und ist heute immer noch in psychiatrischer Behandlung. Auch sein Bruder, der damals 13 Jahre alt war, war in die Falle des Angeklagten getappt und tauschte ebenfalls Nacktfotos und -videos mit dem Täter aus. Er war ebenfalls ein Freund des Beschuldigten, der den Jungen zudem während Treffen mehrmals vordergründig kumpelhaft in den Genitalbereich boxte. Mit der Zeit seien diese Aktionen für ihn «normal» gewesen, sagte der Junge gestern vor Gericht.

Auch er war für kurze Zeit in psychiatrischer Behandlung. Der mittlerweile 16-Jährige leide heute unter Konzentrationsstörungen, habe immer wieder einen kurzzeitig auftauchenden Tinnitus und liege in der Ausbildung zurück, machte der Rechtsanwalt der Brüder, Alexander Kernen, in seinem Plädoyer geltend. Kernen verlangte für den älteren Bruder eine Genugtuung von 20 000 Franken und für den jüngeren von 17 500 Franken. Des Weiteren beantragte er, dass der Beschuldigte die Verfahrenskosten sowie die Parteientschädigung übernehmen müsse.

Das dritte anwesende Opfer vor Gericht war ein Junge, der ohne Anwalt erschien. Er war ebenfalls ein Freund des Angeklagten und liess sich von ihm einmal im Genitalbereich berühren, als sie ihre Geschlechtsteile verglichen. Das Opfer war damals 15 Jahre alt. Er habe das als «komisch» empfunden, da sie eigentlich beide eine Freundin hatten. Der Junge reichte eine Zivilforderung ein und beantragte gestern vor Gericht eine Genugtuung zwischen 8000 bis 10 000 Franken.

Naivität ausgenützt

In ihrem Plädoyer machte Staatsanwältin Dieu-Bach geltend, dass der Angeklagte über Monate und Jahre die Naivität und Unterlegenheit von Kindern und Minderjährigen ausgenützt habe, um damit seine pädophilen Bedürfnisse zu befriedigen. «Er trat das Recht der Kinder auf eine normale sexuelle Entwicklung mit Füssen», sagte Christiana Dieu-Bach.

Stationär oder ambulant?

Ein psychiatrisches Gutachten zeigt, dass der Angeklagte unter einer Persönlichkeitsstörung leidet und dass Rückfallgefahr besteht. Aus diesen Gründen verlangte die Staatsanwältin eine unbedingte Freiheitsstrafe von 30 Monaten sowie eine stationäre psychiatrisch-psychotherapeutische Behandlung. Der Verteidiger, Stefan Rolli, beantragte dagegen für seinen Klienten eine unbedingte Freiheitsstrafe von 16 Monaten und eine ambulante Therapie. Er führte an, dass sein Mandant seine angefangene Lehre nie beendet habe und dass er auch nie richtig erwerbstätig gewesen sei. «Er muss in die richtigen Bahnen geleitet werden.» Zudem habe der Angeschuldigte nicht nur aus Lustbefriedigung gehandelt, denn er habe offensichtlich Mühe, Beziehungen zu Gleichaltrigen zu führen. Seine Kindheit sei schwer gewesen, da die Eltern sich früh scheiden liessen und er mit der Mutter von Sozialhilfe leben musste. Die letzten Monate in Haft hätten dem Angeklagten stark zugesetzt; so habe er eine hohe Dosis Beruhigungsmedikamente erhalten und 40 Kilogramm an Gewicht zugelegt.

In Bezug auf die Zivilanträge gestand Verteidiger Rolli den Opfern nur Genugtuungszahlungen unter 10 000 Franken zu, doch solle die Höhe der Beträge nach richterlichem Ermessen festgelegt werden.

«Er trat das Recht der Kinder auf eine normale sexuelle Entwicklung mit Füssen.»

Christiana Dieu-Bach

Staatsanwältin

«Ich war in den Handlungen so weit fortgeschritten, dass ich nicht mehr darüber nachgedacht habe.»

Angeklagter

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