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Er lässt Bäume des Nachbarn fällen

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Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Er besitzt eine gewerbliche Liegenschaft in Muntelier, die an ein Waldstück grenzt. Weil ihn einige Bäume störten, beauftragte er einen Holzfäller, elf bis zwölf Bäume umzulassen – ohne Rücksprache mit dem Grundbesitzer oder mit dem Förster. Nun hat ihn die Freiburger Staatsanwaltschaft mittels Strafbefehl zu einer bedingten Geldstrafe von 20 Tagessätzen mit einer zweijährigen Probezeit verurteilt. Dazu kommen eine Busse und die Verfahrenskosten von fast 400 Franken.

Es gab keine Abmachung

Laut Strafbefehl sagte der Mann zuerst, er habe mit der früheren Grundbesitzerin, der SBB, eine Abmachung gehabt, nach der er Bäume habe fällen dürfen. Doch stellte sich heraus, dass es nie eine solche Abmachung gegeben hatte. Die Staatsanwaltschaft hält fest, dass auch eine solche Abmachung nichts geändert hätte: Der Mann habe wissen müssen, dass es eine ausdrückliche Bewilligung brauche, um die Bäume zu fällen. Und: «Er wusste immerhin, dass er auf fremden Grund und Boden Holz schlagen liess.»

Der Besitzer der Waldparzelle hat Schadenersatz von 110 000 Franken sowie eine Genugtuung von 1000 Franken gefordert. Das kann er nur auf dem zivilrechtlichen Weg einfordern.

njb

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