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Staatsrat will Wasserzins nicht senken

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Die Produktion von Wasserkraft ist heute in der Schweiz nicht rentabel. Grund dafür sind die gesunkenen Marktpreise für Strom, aber auch der Wasserzins für die Nutzung der öffentlichen Gewässer (siehe Kasten). Derzeit läuft eine Vernehmlassung auf Bundesebene, welche eine Senkung der maximalen Abgabe von 110 auf 80 Franken pro Kilowatt Bruttoleistung vorsieht.

Der Freiburger Staatsrat schreibt nun in der Antwort auf eine Anfrage der Grossräte Simon Bischof (SP, Ursy) und Eliane Aebischer (SP, Düdingen), dass er gegen eine allgemeine Senkung des Wasserzinses ist. Er vertritt diese Position auch gegenüber dem Bund.

Kanton riskiert Einbussen

Tatsächlich würde der Kanton bei einer Annahme der neuen Regelung des Bundes viel Geld verlieren. 2016 hat er für die Nutzung der Wasserkraft 8,94 Millionen Franken einkassiert, mit der neuen Regelung wären es rund 2,5 Millionen Franken weniger.

In seiner Antwort schreibt der Staatsrat, dass die Senkung des Wasserzinses nicht zweckmässig sei. «Damit werden die Wasserzinsberechtigten, mehrheitlich Gemeinwesen in den Bergregionen, benachteiligt, obwohl sie nicht direkt für die Folgen der europäischen Energiepolitik verantwortlich sind.»

Der Staatsrat schreibt, nichts deute darauf hin, dass die Strompreise in nächster Zeit steigen und Produzenten wieder Gewinne erwirtschaften würden. Das Klima für die Erneuerung bestehender Anlagen und die Verwirklichung neuer Grossprojekte sei nicht günstig, obwohl die Stromproduktion aus Wasserkraft in der Energiestrategie 2050 des Bundes einen wichtigen Platz einnehme.

Alternativvorschläge

Der Staatsrat weist darauf hin, dass es tatsächlich Instrumente gebe, welche die Wasserkraft unterstützen. So könnten Kleinkraftwerke von der kostendeckenden Einspeisevergütung profitieren, und Grosskraftwerke könnten einen Investitionsbeitrag und eine Marktprämie in Anspruch ­nehmen.

Statt eines tieferen Wasserzinses schlägt der Staatsrat eine Importabgabe auf «Dreckstrom» sowie Anreizsysteme vor. Er verlangt neue, mit dem Klimaschutz kompatible Lösungen. Der Staatsrat schreibt weiter, er habe mit der Ausarbeitung eines Gesetzes zur Nutzung der öffentlichen Gewässer und der Bewirtschaftung der Wasserkraft begonnen. Er erwartet dazu bald einen Bericht.

Groupe E will variable Lösung

Der Staatsrat äussert auch die Meinung, der Wasserzins sei im Vergleich zu den Gesamtgestehungskosten in den letzten Jahren nur geringfügig erhöht worden. Dem widerspricht Pierre Oberson, Generalsekretär von Groupe E. Während der Wasserzins sich seit der Einführung inflationsbereinigt verdreifacht habe, sei der Marktpreis seit 2008 um 66 Prozent gefallen.

Groupe E hat an der Vernehmlassung ebenfalls teilgenommen und schliesst sich der Position des Schweizerischen Wasserwirtschaftsverbandes an. Dieser stellt den Grundsatz eines Wasserzinses nicht infrage. Oberson aber erklärt: «Aus unserer Sicht besteht die beste Lösung in einer Abgabe mit zwei Komponenten: einem fixen Teil, welchen die Kunden gemeinsam tragen, und einem marktabhängigen, variablen Teil, welcher zulasten der Produzenten geht. Das wäre auch solidarischer.»

Groupe E stellt sich also gegen die Übergangslösung mit einem niedrigeren Zins. Das Unternehmen befürwortet bereits ab 2020 die vom Bund für 2023 angedachte Lösung. Ein fixer Wasserzins ist nach Ansicht von Groupe E dem neuen Umfeld nicht mehr angepasst. Beim zweiteiligen Modell könnten die Kantone und Gemeinden weiterhin auf eine Einkommensquelle zählen, es trüge aber der neuen Markt­situation Rechnung.

Wasserzins

Umstrittene Abgabe für die Nutzung der Gewässer

Der Wasserzins ist eine Abgabe für das Recht, ein öffentliches Gewässer an bestimmten Standorten exklusiv zur Erzeugung von elektrischer Energie zu nutzen. Diese Abgabe wird von den Stromproduzenten, welche Wasserkraft nutzen, an die öffentliche Hand bezahlt. Im Kanton Freiburg ist es hauptsächlich das Energieunternehmen Groupe E, das für seine Wasserkraftwerke die Abgeltung an den Kanton bezahlt. Im letzten Jahr hat der Kanton Freiburg aus dem Wasserzins 8,94 Millionen Franken eingenommen; davon bezahlte Groupe E 7,7 Millionen Franken. Das Unternehmen muss zudem im Kanton Neuenburg Wasserzins bezahlen. Für Groupe E entspricht dies ungefähr 1,5 Rappen pro Kilowattstunde. Zum Vergleich: Die Produktionskosten liegen zwischen 6 und 6,5 Rappen, die Marktpreise zwischen 3 und 4 Rappen pro Kilowattstunde.

Die Gesetzesgrundlage für die Erhebung des Wasserzinses ist das Wasserrechtsgesetz des Bundes. Dieses legt einen maximalen Wasserrechtszins fest, welcher derzeit bei 110 Franken pro Kilowatt Bruttoleistung liegt. Berechnungsbasis ist die theoretische Maximalleistung der Wasserkraftwerke. Einige Kantone schöpfen diese Marge aus, wie etwa der Kanton Freiburg. Bern und Waadt wenden einen tieferen Ansatz an.

Infolge der gesunkenen Marktpreise auf dem europäischen Strommarkt ist in der Schweiz der Ruf nach einer Senkung der maximalen Wasserzinsen immer lauter geworden. In einem Entwurf zur Revision des Wasserrechtsgesetzes schlägt der Bundesrat als Übergangslösung von 2020 bis 2022 eine Senkung des Maximalzinses auf 80 Franken vor. Anschliessend soll gemäss dem Entwurf ein flexibles Modell eingeführt werden, welches aus einem fixen und einem vom Markt abhängigen, variablen Preis besteht.

Diese vorgeschlagene Regelung ist bis zum 13. Oktober in Vernehmlassung. An dieser nehmen die Kantone und auch die Stromproduzenten teil.

Die Höhe des Wasserzinses hat je nach Stromgesellschaft unterschiedliche Auswirkungen. Der Strommarkt ist heute nur teilweise offen: Grosskunden wie Industriebetriebe kommen zwar seit 2009 in den Genuss eines flexiblen Marktpreises. Kleinere Kunden und insbesondere Privathaushalte bezahlen hingegen immer noch einen fixen Preis, welcher die Produktionskosten eher deckt. Der Wasserzins lastet also am stärksten auf jenen Produzenten, die viele Grosskunden haben. Bei Groupe E machen die beiden Kundenkategorien je etwa die Hälfte des verkauften Stromvolumens aus. Umgekehrt sind Wasserzinsen für jene Kantone am wichtigsten, in welchen viel Strom aus Wasserkraft produziert wird. Besonders für die Bergkantone wäre ein Rückgang des Wasserzinses finanziell schmerzhaft.

uh

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