Mit einem Gesetz hat der Grosse Rat Änderungen der Interkantonalen Vereinbarung für soziale Einrichtungen angenommen. Neu erhöht sich die Altersgrenze für sozialpädagogische Institutionen von 22 auf 25 Jahre. Ausserdem wird der Wohnsitz der Bewohner neu geregelt. Neu ist dieser nicht mehr der Sitz der Einrichtung, sondern der Wohnsitz der Eltern.
uh
Kommentar (0)
Schreiben Sie einen Kommentar. Stornieren.
Ihre E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht. Die Pflichtfelder sind mit * markiert.