Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Für vorschulische Kinderbetreuung braucht es künftig weniger Personal

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Eine Betreuerin kümmerte sich bisher in den Freiburger Kinderkrippen um höchstens sechs Kinder im Alter von zwei bis vier Jahren; seit Anfang Monat dürfen es sieben Kinder sein. Bei den vier- bis sechsjährigen Kindern ist neu eine Person für Gruppen von bis zwölf Kindern zuständig; bisher waren es höchstens acht Kinder. Bei den Kleinsten, den bis Zweijährigen, bleibt die Gruppengrösse gleich: Hier kümmert sich eine Person um höchstens vier Kinder. «Das war uns wichtig», sagt Staatsrätin Anne-Claude Demierre (SP) den FN. Und sie betont, dass die Gruppen der grösseren Kinder im Vergleich zu anderen Westschweizer Kantonen im Mittel liege.

Die Freiburger Gesundheits- und Sozialdirektion hat ihre Richtlinien und Standards für die Institutionen und Einrichtungen zur Kinderbetreuung überarbeitet; dies auf Wunsch des Gemeindeverbandes, wie der Kanton gestern mitteilte. Neu ist darin nun festgehalten, dass die Institutionen für Vorschulkinder vor allem für Kinder zwischen 0 und vier Jahren vorgesehen sind. Bisher standen sie auch Fünf- und Sechsjährigen offen. Doch da unterdessen der Schuleintritt vorverlegt wurde, legen die Richtlinien nun das neue Alter fest.

In Ausnahmefällen dürfen Kinderkrippen auch Kinder aufnehmen, die bereits zur Schule gehen; doch muss hier jeder Einzelfall angeschaut werden. Und betreut eine Krippe drei oder mehr Schulkinder auf einmal, muss sie einen Bereich ausserschulische Betreuung einrichten.

Die Kinderkrippen konnten bisher während maximal neun Stunden mit einer vollen Personalbesetzung arbeiten; in den übrigen Stunden durften sie höchstens die Hälfte des Personals verrechnen. Neu gilt, dass in den beiden Randstunden die Hälfte des Personals arbeitet. Hat eine Krippe also während zwölf Stunden geöffnet, hat sie mit der neuen Regelung eine Stunde mehr in voller Besetzung zur Verfügung.

Tageseltern können neu in der Schulzeit bis zu acht Kinder gleichzeitig betreuen; bisher waren es sechs Kinder. In der Ferienzeit bleibt es bei maximal sechs Kindern.

Neu sind in den Richtlinien nun auch Natur-Spielgruppen aufgeführt. Diese sind entstanden, nachdem die Richtlinien erstmals aufgesetzt wurden. «Es war wichtig, nun auch für die Natur-Spielgruppen die sozialen und erzieherischen Ziele festzulegen», so Anne-Claude Demierre.

njb

Meistgelesen

Mehr zum Thema