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«Wir haben ein einheitliches Konzept»

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Neu sei der Blick auf das Ganze statt wie bisher auf das Einzelne, sagt der Kerzerser Gemeinderat Martin Maeder, auf den neuen Ortsbildschutzperimeter angesprochen. Die Unterlagen für den neuen Artikel zehn des Kerzerser Planungs- und Baureglementes sind seit Freitag auf der Gemeindeverwaltung aufgelegt. Heute Abend lädt der Gemeinderat zum ersten von insgesamt drei Informationsabenden (siehe Kasten «Zum Programm»). Im Dorfkern stehen viele alte Bauernhäuser, die schon lange nicht mehr als solche genutzt werden. Die Häuser sind oft renovationsbedürftig. Zu ihnen gehört auch oft ein grosses unbebautes Stück Land, das die Eigentümer gerne bebauen würden.

Ein Entwicklungskonzept ist nötig: Der Vorsteher des Kulturgüteramtes, Stanislas Rück, nannte Kerzers an einem Anlass Ende 2014 einmal das «grösste und prägnanteste Bauerndorf im Kanton Freiburg». Die Gemeinde muss deshalb einen Ausgleich zwischen den Vorgaben des Kulturgüterschutzes und den Interessen der Grundeigentümer finden.

Keine Käseglocke über Kerzers

Der Ortsbildschutzperimeter soll zugleich die Erhaltung des historischen Dorfkerns sowie dessen Erneuerung und Ergänzung ermöglichen. Nicht geschützte Gebäude können damit umgenutzt, umgebaut und erweitert werden, solange sie eine Reihe von Bedingungen erfüllen. Neubauten sind unter starken Einschränkungen nur in Freiräumen erlaubt, die im Zonennutzungsplan vorgesehen sind. Auch der Abriss und der Ersatz von Liegenschaften – zum Beispiel eines Bauernhauses hinter dem Restaurant Bären – bleiben möglich, solange der Grundcharakter des Ortsbildes gleich bleibt.

Schon im früheren Kerzerser Ortsplan war der Dorfkern von nationaler Bedeutung geschützt, so Maeder weiter. «Doch es handelte sich um eine Liste von Vorschriften. Diese behandelten jedes einzelne Gesuch einzeln.» Unter leichtem Druck des kantonalen Kulturgüterschutzes hat die Gemeinde nun ein Regelwerk vorgelegt, mit dem bei einem Gesuch das ganze Areal angeschaut wird: «Wir haben jetzt ein einheitliches Konzept für die bebaubaren Areale mit Entwicklungspotenzial.» Von denen habe Kerzers einige. Für die Gemeinde sei klar, so Maeder: «Wir wollen hier kein Museum, wir wollen unser Dorfzentrum entwickeln können.»

Gesamtcharakter erhalten

Ein konkretes Beispiel: Wenn jemand einen Neubau erstellen will, muss er sich neu mit den anderen Eigentümern über die Zufahrt einigen. «Das ermöglicht die Suche nach gemeinsamen Lösungen, die der Allgemeinheit dienen», so Maeder. Er nennt ein anderes Beispiel: ein Areal an der Vorderen Gasse. Zwischen Bauernhäusern gibt es einen Grünraum, der früher als Garten oder Weidewiese für die Kühe gedient haben muss. Im Bundesinventar der schützenswerten Gebäude der Schweiz wird es als «innerer Freiraum der historischen Siedlung mit Gärten, Matten und wenigen Bauten» bezeichnet. Nun soll es möglich werden, auf dieser Wiese bauen zu können – solange der Gesamtcharakter erhalten bleibt. Die Wiese habe die landwirtschaftliche Funktion verloren und keinen Bezug mehr zu den Häusern rundherum, schreibt der Gemeinderat in seinem Begleitschreiben. Das Areal drohe zu veröden und werde als Lager- und Abstellfläche genutzt.

Geschützt bleiben zum Beispiel die kulturhistorisch wertvolle Dachlandschaft und die Vorgärten der Bauernhäuser. «Sie sind charakteristisch für unser Dorf. Wir wollen nicht, dass sie zu Parkplätzen umgebaut werden.» Neue Dachlukarnen bleiben weiterhin ausgeschlossen – ein Punkt, der immer wieder zu Diskussionen führe. «Aber der Kanton ist uns dafür bei den Dachfenstern entgegenkommen.» Diese dürfen grösser werden, damit mehr Licht in die Räume unter dem Dach fällt – so werde die Einrichtung von Wohnräumen möglich.

Endlich Klarheit schaffen

Der Schutzperimeter umfasst neben dem eigentlichen Dorfkern auch ein Gebiet beim Bahnhof. Ursprung der Auflage ist die bedingte Genehmigung der Kerzerser Ortsplanung durch den Kanton (siehe Kasten «Zur Geschichte»). Das neue Regelwerk vereinfache allen Beteiligten die Arbeit, indem es Klarheit schafft. «Davon profitieren auch die Gesuchsteller, denn sie wissen, woran sie sind» – obschon das Reglement für den Einzelnen auch mit Einschränkungen verbunden sei, so Maeder. Auch die Gemeinde könne gegenüber den kantonalen Stellen stärker auftreten, solange die Bestimmungen eingehalten werden.

Fazit: Die Gemeinde erhalte eine Chance, so Maeder. «Wir bekommen zwar nicht jeden Wunsch erfüllt, aber wir stehen hinter dem Vorhaben.» Man dürfe nicht vergessen: «Der frühere Zustand mit einem Mosaik von Bestimmungen war auch nicht einfach. Nicht selten gab es Schwierigkeiten bei der Behandlung eines Baugesuchs.» Zumal die zuständigen Behörden im Kanton im Zweifelsfall eher mal ablehnten, wenn die Lage unklar war.

Gemeinderat will Gas geben

Nun will die Gemeinde vorwärtsmachen: «Ich hoffe, dass die Auflage gut über die Bühne geht und es nicht zu viele Einsprachen gibt, so dass wir den neuen Artikel so rasch wie möglich beim Kanton einreichen und dann umsetzen können.» Er wünsche sich, dass mögliche Kritiker an die Infoabende kommen und dort ihre Fragen stellen können. «So können wir darüber diskutieren». Damit verfolge der Gemeinderat das Ziel, dass es am Schluss möglichst keine unerledigten Einsprachen mehr gebe. Den viele Kerzerser warteten darauf, Bauvorhaben umzusetzen. Ohne die Genehmigung seien diese blockiert, stellt Maeder klar.

«Wir haben jetzt ein einheitliches Konzept für die bebaubaren Areale mit Entwicklungspotenzial.»

Martin Maeder

Gemeinderat Kerzers

Zum Programm

Ein Infoabend zur Klärung von Fragen

Das Dossier zum neuen Ortsbildschutzperimeter kann bis am 29. Mai auf der Kerzerser Bauverwaltung beim Gemeindehaus sowie im Oberamt eingesehen werden. Dort liegen der Zonennutzungsplan sowie der einschlägige Artikel des Planungs- und Baureglements auf. Nur gegen sie sind Einsprachen möglich. Die Fragestunden finden an drei Abenden in der Seelandhalle statt: am Dienstag, 2. Mai, um 19 Uhr, am Donnerstag, 11. Mai, um 19 Uhr sowie am Montag, 15 Mai, um 18 Uhr. An diesem Abend steht auch der Vorsteher des Amtes für Kulturgüter, Stanislas Rück, Rede und Antwort. An allen drei Abenden sind Gemeinderat Martin Maeder und Bauverwalter Stefan Scheidegger anwesend. Die Dokumente sind auf der Homepage der Gemeinde abrufbar.

fca

 

www.kerzers.ch

Zur Geschichte

Eine Baustelle seit über zehn Jahren

Rund zehn Jahre lang hatte die Gemeinde Kerzers an der Revision ihrer Ortsplanung gearbeitet. Der Kanton hat im Herbst 2015 zwar die Ortsplanung prinzipiell genehmigt, den Artikel 10 des neuen Planungs- und Baureglements – mit dem Ortsbildschutzperimeter als zentrales Element – aber als einzigen ausgeklammert und der Gemeinde zur Überarbeitung zurückgewiesen. Solange der Artikel nicht genehmigt ist, herrscht im Dorfkern ein Neubaumoratorium. Eine Gruppe aus Gemeindevertretern, Grundeigentümern und Kulturgüterdienst hat in Absprache mit dem Kanton seit Ende 2014 am vorliegenden Regelwerk gearbeitet. Die Areale in der Gemeinde, die ausserhalb des betreffenden Perimeters liegen, können nun nach der Genehmigung des Ortsplans entwickelt werden.

fca

 

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