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Solidaritätsbeitrag wird nicht zurückbezahlt

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Der ehemalige Grossrat Olivier Suter (Grüne, Estavayer-le-Gibloux) hatte in einer Motion gefordert, in einem neuen Absatz des Gesetzes über das Staatspersonal die Rückerstattung des Solidaritätsbeitrags vorzusehen. Das Staatspersonal hatte diesen im Rahmen der Sparmassnahmen leisten müssen; er wurde erst mit Beginn dieses Jahres wieder aufgehoben. Suter begründete seine Forderung mit der positiven Staatsrechnung 2015.

In seiner Antwort lehnt der Staatsrat wie zuvor gleichlautende Forderungen der Personalverbände ab. Die Rechnung 2015 sei alleine aufgrund diverser ausserordentlicher Ereignisse so positiv ausgefallen. Die Aufhebung der Personalmassnahmen sowie die höheren Staatsbeiträge an die Pensionskasse belasten die Zukunftsperspektiven, heisst es. Zudem betont der Staatsrat, nie Versprechen gemacht zu haben. Eine Rückerstattung der Solidaritätsbeiträge sei auch deshalb nicht möglich, weil die Massnahmen bei anderen Betroffenen auch nicht rückgängig gemacht würden. Zudem sei eine Rückerstattung für Angestellte, die nicht mehr für den Staat arbeiten, kompliziert.

Schliesslich weist der Staatsrat darauf hin, dass er mit dem Gemeindeverband einen Mechanismus ausarbeite, damit die Gemeinden 2014 bis 2016 keine negative Bilanz aufgrund der kantonalen Massnahmen tragen müssen. Dieser Plan wäre durch eine Rückerstattung ans Personal gefährdet.

uh

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