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Beisitzende an Gerichten sollen besser entschädigt werden 

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Die Beisitzerinnen und Beisitzer an den Freiburger Gerichten werden verhältnismässig schlecht bezahlt. Der Grosse Rat will das ändern. 

Einigkeit im Grossen Rat: Beisitzer, also Nicht-Juristinnen, die an Verhandlungen das Richterkollegium ergänzen, sind wichtig für die Gesellschaft. Und wie zum Beweis nahm der Rat wenige Minuten zuvor zur Kenntnis, dass für drei freie Posten an einem Gericht nur eine Kandidatur eingegangen war. Das Parlament beschloss am Donnerstag – wohl auch unter diesem Eindruck – einstimmig eine Erhöhung der Tarife. Der Staatsrat soll nun einen fundierten Vorschlag unterbreiten.

Nicolas Kolly (SVP, Essert) hatte mit einem Postulat die Tariferhöhung angestossen. Für eine Justiz von hoher Qualität brauche es diese Laienbeisitzer, so Kolly. Sie trügen bei der Erwägung des Urteils oder bei der Festlegung des Strafmasses einen zivilen Blick von aussen bei, geprägt von ihrer jeweiligen Lebenserfahrung und fundiert durch spezifisches Wissen. Es brauche eine höhere Entschädigung, um die Attraktivität erhöhen und die wichtige Funktion aufzuwerten zu können. Mitmotionär Grégoire Kubski (SP, Bulle) betonte auch, dass diese gemischten Gerichte die Verbindung der Justiz zur Bevölkerung erhöhen. «Wir müssen aber die Diversität im Kollegium fördern.» 

Überaltert und einseitig

Kolly und Kubski rannten sowohl beim Staatsrat als auch bei der Justizkommission offene Türen ein. Deren Präsident Betrand Morel (Mitte, Lentigny) wies auch darauf hin, dass das Kollegium der Beisitzenden überaltert ist und dass Junge sowie Selbstständigerwerbende fehlen; nicht nur, aber auch wegen der bescheidenen Entschädigung. Tatsächlich hat Freiburg den tiefsten Ansatz in der Schweiz. Bernadette Mäder-Brülhart (ML-CSP, Schmitten) verwies auf die grosse Verantwortung, welche das Amt mit sich bringt und rechnete vor, dass die Beisitzerinnen für ihre mitunter schwierige Arbeit mit 21 Franken pro Stunde entschädigt werden. Das sei nicht angemessen.

Aktuell stehen im Kanton rund 200 Beisitzerinnen und Beisitzer im Einsatz. Sie arbeiten für das Jugendgericht, die Bezirksgerichte, das Wirtschaftsgericht und die Friedensgerichte. Sie erhalten eine Entschädigung von 190 Franken pro Tag und von 125 Franken pro Halbtag. Noch immer gilt praktisch der 1977 festgelegte Tarif. Zum Vergleich: Der Stundenansatz eines Anwalts, der für die unentgeltliche Rechtspflege arbeitet, beträgt 180 Franken. Der Kanton Wallis zahlt seinen Beisitzenden 500 Franken pro Ganztag und 300 Franken pro Halbtag. 

Der Staatsrat hat nun ein Jahr Zeit für einen Bericht. Dabei soll er gemäss den Motionären auch verschiedene zusätzliche Vergütungen wie eine für die Fallvorbereitung ins Auge fassen.

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