Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Ab 1. April gilt Leinenpflicht für Hunde in Wäldern  

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

In den kommenden Monaten müssen Hundebesitzerinnen und -besitzer ihre vierbeinigen Gefährten in Wäldern an die Leine nehmen. Die Leinenpflicht dient während der Fortpflanzungszeit dem Schutz der Wildtiere und ihrer Jungen.

Das Herumtollen eines Hundes ist wichtig für sein Wohlbefinden. Dabei darf nicht vergessen werden, dass alle Hunde einen Jagdinstinkt haben und deshalb Wildtiere angreifen können. Besonders im Frühling, der Fortpflanzungszeit von Säugetier- und Vogelarten, können Schäden gravierend sein. Das Amt für Wald und Natur erinnert in einer Mitteilung deshalb daran, dass Hunde vom 1. April bis 15. Juli im Wald obligatorisch an der Leine geführt werden müssen. Ausserdem müssen die Hunde auch ausserhalb dieser Periode jederzeit unter Kontrolle sein. 

Viele Tiere halten sich in Bodennähe auf oder brüten am Boden. Die Jungtiere sind oft gut im Wald versteckt. Für Hunde mit einem gut entwickelten Geruchssinn sind sie jedoch immer noch gut aufzuspüren. Fuchswelpen, Rehkitze und Jungvögel können sich nicht wehren oder flüchten, weshalb sie leichte Beute sind. Die Leine ist laut dem Amt für Wald und Natur also die einzige sichere Möglichkeit, Hunde davon abzuhalten, das Unterholz und Dickicht zu durchstreifen und Wildtiere zu stören. 

Jeder Verstoss gegen die Vorschrift kann mit einer Ordnungsbusse geahndet und in schwerwiegenden Fällen bei der Staatsanwaltschaft angezeigt werden. 

Kommentar (0)

Schreiben Sie einen Kommentar. Stornieren.

Ihre E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht. Die Pflichtfelder sind mit * markiert.

Meistgelesen

Mehr zum Thema