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Ab heute wird die Finanzierung der künftigen Freiburger Schule geregelt

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Als der Freiburger Grosse Rat im Februar die Debatte über ein neues Freiburger Schulgesetz aufnahm, da reichten die vier Sessionstage nicht, um alle Artikel zu behandeln. 64 Artikel, rund zwei Drittel des Schulgesetzes, vermochte der Rat zu behandeln, und er fällte dabei einige Grundsatzentscheide: die Einführung einer Mindestgrösse für Schulkreise, die Institutionalisierung von Schulleitungen auf Primarschulstufe und auch das Festhalten am bisherigen Schulkalender.

Heute nimmt das Freiburger Parlament die Debatte über das Schulgesetz wieder auf; bis inklusive nächsten Montag soll die erste Lesung des Gesetzes beendet sein. Mit einer bevorstehenden zweiten und dritten Lesung deutet derzeit vieles auf eine Genehmigung im Juni hin.

Die heute beginnende Debatte steht ganz im Zeichen der Finanzierung der zukünftigen Freiburger Schule. Dabei gilt der Grundsatz, dass die Schule eine gemeinsame Aufgabe von Kanton und Gemeinden ist. Da das Gesetz die Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden neu regelt, ist in einigen Bereichen auch eine neue Kostenverteilung vorgesehen. Einige Bereiche werden von Kanton und Gemeinden gemeinsam finanziert, andere übernimmt künftig das jeweils andere Gemeinwesen. Klar ist bereits, dass der Kanton in Zukunft die Schulleiterinnen und Schulleiter entlöhnt; im Gegenzug sollen die Gemeinden den Schultransport bezahlen.

Bisher wurden die Lehrerlöhne auf Stufe Primarschule und auf Orientierungsstufe nach unterschiedlichen Systemen ausbezahlt. Bis heute tragen auf Kindergarten- und Primarschulstufe die Gemeinden 65 Prozent und der Kanton 35 Prozent der Kosten. In Zukunft sollen diese Löhne wie auf OS-Stufe je zur Hälfte von den Gemeinden und dem Kanton getragen werden. Gleiches gilt für das Personal der Schuldienste.

Für diese finanziellen Verschiebungen sind Übergangsfristen vorgesehen. So dürften zu Beginn die Gemeindekosten leicht stärker ansteigen, diese fallen dann aber ab 2015 klar unter den kantonalen Anteil. Diese finanziellen Auswirkungen sollen durch eine neu berechnete Verteilung derSteuereinkünfte zwischen Kanton und Gemeinden ausgeglichen werden.

 Die vorbereitende Kommission des Grossen Rates folgte in ihren Beratungen im Wesentlichen dem Gesetzesentwurf. Sie setzt sich aber dafür ein, dass der Staat die Kosten der Lehrmittel übernimmt.

Verschiedene Grossräte haben zum finanziellen Aspekt des Schulgesetzes eine Reihe von Anträgen eingereicht. So wird etwa die Kostenübertragung der Schultransporte an die Gemeinden infrage gestellt. Auch wünschen einzelne Grossräte, dass der Kanton unter anderem die Massnahmen für das Sprachenkonzept oder Kosten für Bibliotheken übernimmt.

Gesetz: Eine neue Basis für die Freiburger Fachhochschulen

N icht nur die obligatorische Schule, sondern auch die Fachhochschulen des Kantons Freiburgs sollen an der März-Session des Grossen Rates ein neues Gesetz erhalten. Das Gesetz hat zum Ziel, den vier Fachhochschulen für Technik und Architektur, für Wirtschaft, für Gesundheit und für Soziale Arbeit eine gemeinsame Identität zu geben. Sie sollen unter eine gemeinsame Generaldirektion der Fachhochschule Westschweiz/ Freiburg gestellt werden, und die Verantwortung darüber soll inskünftig bei einer einzigen politischen Direktion, der Volkswirtschaftsdirektion, liegen. Bisher gehörten die Fachhochschulen für Gesundheit und für Soziale Arbeit zur Erziehungsdirektion. Die erste Lesung über das Gesetz ist für Donnerstag angesetzt, am kommenden Montag soll die zweite Lesung und die Genehmigung erfolgen.

Für die März-Session sind auch eine Reihe Berichte und Antworten auf parlamentarische Vorstösse vorgesehen. So etwa über die jährliche Veröffentlichung von Steuererleichterungen, die Revision des Strafvollzugs oder die Schaffung von Ausnüchterungszellen. uh

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