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Abfindungen für junge alt Staatsräte

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Untertitel: Neues Gesetz über die Gehälter und Pensionen der Magistratspersonen

Im Kanton Freiburg ist die Frage der Gehälter und Pensionen der Magistratspersonen nicht erst seit dem vergangenen 10. Dezember aktuell, als die knapp 40-jährige Bundesrätin Ruth Metzler abgewählt wurde. Schon im Jahre 1992 wurden im Grossen Rat neue Lösungen diskutiert, allerdings ohne Ergebnis.

Am Mittwoch, zwölf Jahre danach, konnte nun Finanzdirektor Urs Schwaller den Medien einen Gesetzesentwurf präsentieren, der dem Grossen Rat in der März- oder Mai-Session unterbreitet werden wird.
«Die Gehälter der Staatsräte bleiben unverändert», betonte er sogleich. Neu sind vor allem die Austrittsleistungen, welche Staatsräte erhalten, die keine zehn Jahre im Amt waren und beim Austritt jünger als 45 sind. Neu ist auch, dass die neuen Kantonsrichter der Pensionskasse des Staatspersonals angeschlossen werden.

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