Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Abkommen für Textilarbeiterinnen

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Die Textilarbeiterinnen stehen weltweit unter hartem Leistungsdruck, auch in El Salvador. Es muss schnell und präzise gearbeitet werden. Ausfälle werden nicht geduldet. Krankheit, Schwangerschaft und kleinste Beanstandungen können zu Entlassungen führen. Manche Firmen behalten Löhne zurück und zahlen die abgezogenen Sozialleistungen nicht ein. Bei einem Rechtsstreit stehen die Frauen oft allein da.

Die Verteidigung verbessern

Im Oktober 2013 unterzeichneten Brücke-Le Pont, die Partnerorganisation Ormusa unddie Generalstaatsanwaltschaftein Abkommen, das den Arbeiterinnen zu mehr Recht verhelfen soll. Es sieht eine Weiterbildung für Pflichtverteidiger vor. El Salvador verfügt über ein gutes Arbeitsrecht, aber die Gesetze werden schlecht angewandt. Dank des Abkommens erhalten die Pflichtverteidiger Nachhilfe in Arbeits-, Verfahrens- und Strafrecht sowie Mediation in Arbeitskonflikten. Damit können sie die Frauen kompetent verteidigen.

Die Heimarbeiterinnen einbeziehen

Aus Spargründen vergeben manche Firmen delikate Arbeiten wie Sticken an Heimarbeiterinnen. Die Konditionen für die Frauen sind hier noch schlechter als in den Fabriken. Brücke-Le Pont klärte sie über ihre Rechte auf und half ihnen, eine Vereinigung zu gründen.

 Kleiderketten in Pflicht nehmen

Im Rahmen der Clean Clothes Campaign publiziert die «Erklärung von Bern» regelmässig eine Liste der Kleiderketten, die sich an soziale und ökologische Standards halten respektive nicht halten. Brücke-Le Pont unterstützt die Kampagne und ermutigt die Schweizer Kundschaft, fair gehandelte Kleider zu kaufen.

Weitere Informationen: www.bruecke-lepont.ch, PC 69-62947-2.

Meistgelesen

Mehr zum Thema