Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Abkommen Schengen/Dublin wird im Kanton Freiburg umgesetzt

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Autor: walter buchs

freiburg Der vom Staatsrat diese Woche beschlossene Beitritt zur «Vereinbarung zwischen Bund und Kantonen betreffend Umsetzung, Anwendung und Entwicklung des Schengen/Dublin-Besitzstandes» tritt am 1. Juli in Kraft. Da damit lediglich administrative Abläufe geregelt werden, fiel die Beschlusszuständigkeit dem Staatsrat zu.

Koordinierte Einhaltung internationaler Abkommen

Es handelt sich nämlich, wie die Sicherheits- und Justizdirektion (SJD) in einer Mitteilung von gestern Mittwoch festhält, «um eine Verwaltungsvereinbarung, die im Wesentlichen Fragen der Zusammenarbeit und des Informationsaustauschs zwischen Bund und Kantonen regelt». Es geht um die Sicherstellung der gegenseitigen Information und des Datenschutzes, der im Zuge der Einrichtung neuer Datenbanken verschärft werden soll.

Bekanntlich geht es in den genannten Abkommen der Schweiz mit der EU um Zusammenarbeit zwischen Polizei und Grenzschutz, internationale polizeiliche Zusammenarbeit, Asylzuständigkeit und Datenschutz. Wie Thierry Steiert, wissenschaftlicher Berater bei der SJD, den FN gegenüber sagte, wollte der Bund mit der Vereinbarung eine fristgerechte Umsetzung des geltenden und künftigen Rechts im Zusammenhang mit den genannten Abkommen sowie eine Harmonisierung der Verfahren sicherstellen.

Meistgelesen

Mehr zum Thema