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Abonnement der Tochter gilt nicht

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  Eine 47-Jährige war im April zwischen Freiburg und Payerne unterwegs–und zeigte dem Zugbegleiter das Generalabonnement ihrer Tochter. Der Freiburger Generalstaatsanwalt Fabien Gasser verurteilte die Frau wegen Urkundenfälschung und des Versuchs, auf betrügerische Weise eine Dienstleistung zu erhalten, zu einer Geldstrafe von 15 Tagessätzen à 50 Franken–mit einer Bewährungsfrist von zwei Jahren. Die Busse von 300 Franken muss sie zahlen, dazu kommen Verfahrenskosten–so dass die Frau für die vermeintliche Gratis-Zugfahrt am Schluss 595 Franken bezahlt. njb

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