Bei der Diskussion, wie künftig der Schutz vor dem Passivrauchen gewährleistet werden soll, setzten sich – von einer redaktionellen Änderung abgesehen – die Vorschläge des Staatsrates durch. Das Dekret, das die Volksabstimmung über die Verfassungsinitiative und den Gegenvorschlag vorsieht, wurde mit 72:8 Stimmen und 7 Enthaltungen angenommen. Vorher wurde ein Vorschlag der SP, auf den Gegenvorschlag zu verzichten, mit 53:29 Stimmen und 6 Enthaltungen abgelehnt.
Gerungen wurde anschliessend über die Ausgestaltung der Änderung des Gesundheitsgesetzes, welche den Gegenvorschlag konkretisiert. Schlussendlich wurde die vom Staatsrat vorgeschlagene Änderung weder verschärft noch aufgeweicht und in der Schlussabstimmung mit 38:28 Stimmen bei 11 Enthaltungen angenommen. wb