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Abwasser-Gebühren immer vors Volk

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Autor: Marc Kipfer

Galmiz Kein einfacher Abend für den Galmizer Gemeinderat: An der Gemeindeversammlung vom Freitag begann sich der Widerstand der anwesenden Stimmbürger schon abzuzeichnen, als zu Beginn das Protokoll der letzten Versammlung genehmigt werden sollte: Auf den Protest eines Anwesenden hin musste die Abstimmung wiederholt werden – und endete mit drei Gegenstimmen.

Eigentlich zu tiefe Gebühren

Später ging es ums Abwasser. Das seit 23 Jahren geltende Reglement sollte durch ein neues ersetzt werden. Gemeinderat Shahidul Chowdhury erklärte dieses mit zwei Rechenbeispielen: Die Abwasserkosten für ein durchschnittliches Einfamilienhaus, so Chowdhury, würden um 19 Prozent ansteigen, während es für Gewerbebetriebe praktisch keine Veränderungen gäbe. Und: Das neue Reglement solle dem Gemeinderat einen Spielraum einräumen, um die Gebühren nötigenfalls erhöhen zu können – ohne damit jedesmal vor die Gemeindeversammlung treten zu müssen.

Diesen Spielraum begründete Chowdhury damit, dass Galmiz bisher nur 56 Prozent der Gebühren zahle, die eigentlich nötig wären, um die ARA-Infrastruktur in den nächsten Generationen aufrechtzuerhalten. Innerhalb von 80 Jahren müsse Galmiz dafür laut Kanton 9 Millionen Franken ansparen. «Obwohl wir um 160 000 Franken hinterherhinken, akzeptiert der Kanton die Mindestgebühr von 1,70 Franken pro Kubikmeter», warb er für das vorgestellte Reglement. Die Maximalgebühr war darin auf 4 Franken festgelegt.

Vorwurf der Augenwischerei

«Wir sind nicht so blöd!», meldete sich ein Anwesender. «Nimm nicht die tiefsten, sondern ehrliche Zahlen», misstraute er Chowdhurys Berechnungen. Dieser beteuerte sofort, der Minimalpreis von 1,70 Franken reiche für 2011 aus. Auch für die Jahre danach seien keine wesentlichen Erhöhungen zu erwarten, ergänzte Gemeindeammann Thomas Wyssa. Doch der Bürger warf dem Gemeinderat Augenwischerei vor und stellte den Antrag, die Maximalbeträge aus dem Reglement zu streichen und den Abwasserpreis bei 1,70 Franken zu fixieren. «Wenn die Maximalgebühr nicht gebraucht wird, warum wird sie dann so hoch festgelegt?», begründete er sein Vorpreschen und forderte, der Gemeinderat müsse jede Erhöhung von der Gemeindeversammlung genehmigen lassen. Eine klare Mehrheit folgte dem Antrag.

Er müsse nun beim Kanton anfragen, ob das Reglement in dieser Form überhaupt gültig sei, sagte Chowdhury. Nach der Versammlung äusserte er gegenüber den FN klare Zweifel: «Wahrscheinlich werden wir ein neues Reglement ausarbeiten müssen.» Chowdhury schliesst nicht aus, dass am Schluss der Kanton über die Gebühren entscheiden könnte. «Und dann wären sie wahrscheinlich höher als unser Vorschlag», vermutet er.

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