Untertitel: Versicherte sollen geschützt werden
Ausgesprochen wurde die Konkurseröffnung gegen die in Givisiez ansässige Kasse vom Bezirksgericht Saane, wie die Gemeinsame Einrichtung KVG am Dienstag mitteilte. Sie ist dafür zuständig, die Kosten zahlungsunfähiger Versicherer zu übernehmen.
Zwei Sicherungsmassnahmen des Gesetzgebers sorgten dafür, dass das Konkursverfahren ohne negative Folgen für die Versicherten bleiben werde, schreibt die Gemeinsame Einrichtung KVG. Die Kosten aus der so genannten sozialen Krankenversicherung (obligatorische Krankenpflegeversicherung und freiwillige Taggeldversicherung) werden aus dem Insolvenzfonds der Gemeinsamen Einrichtung KVG bezahlt. Die Zusatzversicherungen sollen aus dem gebundenen Vermögen der Accorda gedeckt werden. Damit sei die Übernahme der Kosten der früheren Versicherten bis zur Betriebseinstellung der Accorda am 30. Juni 2004 gesichert, schreibt die Gemeinsame Einrichtung KVG. Die Accorda hatte innert zwei Jahren Millionenverluste erlitten, nachdem sie einen Vertrag mit dem defizitären Genfer Sozialwerk Hospice général über die Versicherung von Asylbewerbern abgeschlossen hatte.
Die Krankenkasse CSS übernahm von der Accorda jene Grundversicherten, die nicht zu einer anderen Kasse gewechselt waren.