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Acht Jahre Haft für Mord in der Alten Brunnengasse

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Acht Jahre Gefängnis wegen Mordes und eine stationäre Therapie, um von seinen Süchten, darunter der Alkoholsucht, loszukommen: Dieses Urteil fällte gestern das Strafgericht des Saanebezirks über einen 41-jährigen Italiener. Dieser hatte in den frühen Morgenstunden des 1. März2012 einen 30-jährigen Schweizer nach einem Streit in derAlten Brunnengasse in derStadt Freiburg mit einem Messer erstochen.

 Der Verurteilte muss zudem der Mutter des Getöteten ein Schmerzensgeld in der Höhe von 50 000 Franken bezahlen. Angesichts der Insolvenz des Täters muss wohl der Staat teilweise dafür aufkommen.

Opfer und Täter stammten aus dem Drogenmilieu; sie hatten sich gekannt und den Abend vor der Tat zusammen mit weiteren Freunden verbracht. Offenbar kam es dann wegen Nichtigkeiten zu einem Streit zwischen den beiden, der eskalierte. Der Täter hatte zum Zeitpunkt der Tat drei Promille Alkohol im Blut.

Hohe Wiederholungsgefahr

Der Verurteilte hatte während des Prozesses versucht, die Tat als tragischen Unfall hinzustellen. Er habe mit dem Messer dem Mann nur Angst machen wollen, sei dann aber gestolpert und habe den 30-Jährigen tödlich verletzt.

Gerichtspräsident Jean-Marc Sallin wies diese Version des Tathergangs als völlig unglaubwürdig zurück. Da ein Gerichtspsychiater die Wiederholungsgefahr des schnell aufbrausenden Mannes als «mittel bis hoch» einstufte, wurde der Mörder nach der Urteilsverkündung sofort in Haft genommen. bearbeitetvon mos/FN

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