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Acht Jahre Haft für versuchten Totschlag

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Vor dem Strafgericht des Saanebezirks ging gestern mit der Urteilsverkündung der Prozess gegen einen 32-jährigen Mann zu Ende, der seine Partnerin brutal mit Messer und Hammer traktiert hatte.

Staatsanwalt Raphaël Bourquin verurteilte ihn wegen versuchtem eventualvorsätzlichem Totschlag zu acht Jahren Haft. Zudem muss der aus Burkina Faso stammende Mann der Frau 131 000 Franken Schadenersatz sowie weitere 60 000 Franken Genugtuung bezahlen. Die Verteidigung kündigte jedoch an, den Fall ans Kantonsgericht weiterzuziehen.

Hemmungslose Brutalität

Das Gericht war sichtlich schockiert vom brutalen und hemmungslosen Vorgehen des Mannes und billigte ihm nur eine leicht verminderte Zurechnungsfähigkeit als mildernden Umstand zu. Der Täter muss zudem eine Therapie, die er im Gefängnis abgebrochen hat, wieder aufnehmen.

Der Mann hatte seiner damaligen Partnerin vor den Augen der zweijährigen Tochter mit einem Hammer Dutzende Schläge gegen den Kopf und den ganzen Körper versetzt. Als er damit fertig war, stach er mit einem Messer derart heftige zu, dass die Klinge der Tatwaffe dabei zerbrach.

Schwere Verletzungen

Nach dem Angriff packte der Täter seinen Computer ein, schloss die Wohnung ab, bevor er das Weite suchte, und liess das Opfer und seine Tochter ohne jede Hilfe zurück. Die Frau hatte bei dem Angriff mehrere Brüche, darunter auch einen Schädelbruch, erlitten und blutete stark aus mehreren Wunden.

Dass sie die Tat überlebte, hat sie allein einer Nachbarin zu verdanken, welche die Polizei benachrichtigte. Das Opfer leidet noch heute stark unter der Tat, von der eine bleibende Invalidität und schwere psychische Traumen zurückblieben. Nicht zuletzt litt sie stark unter der notwendig gewordenen Fremdplatzierung ihrer Tochter während über einem Jahr. bearbeitet von hw/FN

 

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