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Affäre Giroud: Weiterer Dokumentenzugang für Walliser Strafbehörde

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Die Walliser Staatsanwaltschaft erhält im Zusammenhang mit einem Strafverfahren gegen den Walliser Weinhändler Dominique Giroud Zugang zu weiteren Dokumenten, die bei diesem sichergestellt wurden. Dies hat das Bundesgericht entschieden.

Giroud beantragte vor Bundesgericht, dass die Staatsanwaltschaft keinen Zugang zu den Unterlagen erhält, weil dadurch seine persönlichen und geschäftlichen Interessen verletzt würden. Bei einem Dokumenten-Paket machte er geltend, dass es sich dabei um Akten handle, die dem Anwaltsgeheimnis unterstehen würden.

Das Bundesgericht ist in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil auf die Beschwerden des Weinhändlers weitgehend nicht eingetreten. Er vermochte die angesprochenen Interessen nicht zu begründen oder machte Argumente geltend, die er bereits in früheren Verfahren um den Zugang zu Unterlagen geltend gemacht hatte.

Anzeige vom April 2015

Das vorliegende Strafverfahren gegen Giroud geht auf eine Strafanzeige vom April 2015 des Branchenverbands der Walliser Weine zurück. Diese bezichtigte den Weinhändler des Betrugs, der ungetreuen Geschäftsbesorgung, der Urkundenfälschung und weiterer Delikte.

Konkret wurde Giroud beschuldigt, unter dem Etikett «AOC Valais» Weine angeboten zu haben, die mit Weinen aus dem Ausland oder aus anderen Kantonen als dem Wallis gemischt worden waren. Diese Weine sollen einen Fremdanteil enthalten haben, der über der von den Normen der AOC Valais zugelassenen Toleranz lag.

Weiter wird Giroud laut Urteil des Bundesgerichts unter anderem vorgeworfen, falsche Rechnungen zur Verschleierung von Transaktionen ausgestellt und Überweisungen von Erträgen aus den Weinkäufen- und -verkäufen auf Offshore-Bankkonten anstelle der rechtmässigen Adressaten getätigt zu haben. (Urteil 1B_541/2021 und weitere vom 22.3.2022)

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