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AHV-Initiative: Wenig wirksame Gesamtlösung für ein berechtigtes Anliegen

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Leitartikel

Autor: Walter Buchs

AHV-Initiative: Wenig wirksame Gesamtlösung für ein berechtigtes Anliegen

Das Schweizer Stimmvolk entscheidet in zehn Tagen über die Volksinitiative «Für ein flexibles Rentenalter». Das Volksbegehren fordert, dass erwerbstätige Personen ab 62 Jahren eine ungekürzte Rente beziehen können, insofern ihr Jahreseinkommen unter dem Anderthalbfachen des maximalen rentenbildenden AHV-Einkommens liegt und sie die Erwerbstätigkeit tatsächlich aufgeben. Es geht also um eine frei gewählte Frühpensionierung ohne Kürzung der AHV-Rente. Der bedingungslose Anspruch auf eine Altersrente für alle entsteht dann spätestens mit dem vollendeten 65. Altersjahr. Damit gehen die Initianten implizit davon aus, dass auch das Frauenrentenalter auf 65 angehoben und in der Verfassung verankert wird.

Den Teufel an die Wand zu malen, die finanziellen Mehraufwendungen, welche sich aus der Umsetzung der Initiative ergeben, seien für die Versicherten und die Wirtschaft nicht tragbar und würden gar das Sozialwerk gefährden, ist aber wohl etwas übertrieben. Die AHV hat in den vergangenen Jahren immer wesentlich besser abgeschnitten, als prognostiziert war. Entscheidend ist somit offensichtlich nicht nur die Anzahl der Erwerbstätigen, die Beiträge zahlen. In besonderem Masse mitentscheidend sind – und das hat die Geschichte der AHV-Finanzen eindrücklich gezeigt – das Wachstum und die damit verbundene Produktivitätssteigerung der Wirtschaft. Die höheren Löhne, die dabei ausbezahlt werden, sind die Grundlage für die Rentenzahlungen. Inwieweit es aber diesbezüglich in den kommenden Jahren eine Zäsur gibt, kann niemand voraussagen. Vorsicht ist jedenfalls angezeigt.

Nichtsdestotrotz muss man zur Kenntnis nehmen, dass die vorliegende AHV-Initiative der demografischen Entwicklung zuwiderläuft: Das Rentenalter der Männer ist heute noch gleich hoch, dasjenige der Frauen sogar ein Jahr tiefer als bei der Einführung der AHV. Die Menschen leben aber heute wesentlich länger als vor 60 Jahren und die generell längere Ausbildungszeit hat dazu geführt, dass die Zahl der Beitragsjahre bei vielen tiefer liegt. In wenigen Jahren kommen die geburtenstarken Jahrgänge ins Rentenalter. Das ungünstige Verhältnis zwischen Erwerbstätigen und AHV-Bezügern wird sich beschleunigt verschlechtern. Finanzielle Vorsicht ist somit trotz wirtschaftlicher Zuversicht geboten.

Die Befürworter der Initiative «Für ein flexibles AHV-Alter» möchten erreichen, dass sich künftig nicht nur Gutverdiener, sondern auch Personen mit mittleren und kleineren Einkommen eine Frühpensionierung leisten können. Das ist zweifellos eine begrüssenswerte Absicht. Nun stellt sich die Frage, ob dieses Ziel auch erreicht werden kann. Mitentscheidend für die Möglichkeit, eine Frühpensionierung antreten zu können, ist die Rente der Pensionskasse, denn die AHV-Rente allein reicht bei Weitem nicht. Auch bei einer ungekürzten AHV-Rente ab 62 würde aber die Rente der Zweiten Säule weiterhin gekürzt. Auch bei einer Annahme der vorliegenden Initiative würden sich somit schlechter Verdienende eine Frühpensionierung gar nicht leisten können. Noch schlimmer: Sie müssten bis 65 gar höhere AHV-Beiträge mitfinanzieren. Wo bleibt da die viel gerühmte soziale Gerechtigkeit?

Das Anliegen, Personen, die während langer Zeit körperlich schwer arbeiten mussten, eine Frühpensionierung zu ermöglichen, ist eine ernst zu nehmende Forderung. Für einen grossen Teil der Bauarbeiter konnten bereits Lösungen gefunden werden. Ziel muss es sein, für weitere betroffene Berufsgruppen gezielte Lösungen beispielsweise in Form einer Vorruhestandsrente zu finden. Dazu ist die Volksinitiative «Für ein flexibles AHV-Alter» mit ihrem Giesskannenprinzip allerdings nicht geeignet.

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