Interview: Staatsanwaltschaft
wollte die sofortige Verhaftung
Alessia Chocomeli-Lisibach hat als Vertreterin der Staatsanwaltschaft die sofortige Verhaftung des Hauptangeklagten gefordert. Die FN wollten von Ihr wissen, wie sie diesen Prozess erlebt hat.
Das Gericht hat Ihren Anträgen mehrheitlich Folge geleistet. Somit dürften Sie sehr zufrieden aus diesem Prozess herausgehen. Ist das so?
Das Urteil befriedigt mich in der Tat. Ich finde es ein äusserst wichtiges Urteil. Insbesondere auch für die Genesung der beiden Opfer.
Der Prozess handelt von Massenvergewaltigungen. War dies für Sie ein diesem Sinne eine spezielle Verhandlung?
Dieser Fall ist sicher sehr aussergewöhnlich. Es gab viele Indizien und Aussagen, die sich widersprochen haben. Man musste jedoch einer Linie folgen, nämlich den Schilderungen der beiden Opfer. Die heute 21- bzw. 18-jährigen Mädchen haben immer mehr oder weniger das Gleiche erzählt.
Der Hauptangeklagte wurde zu einer unbedingten Gefängnisstrafe von 42 Monaten verurteilt. Wieso wurde er nicht sofort verhaftet, sondern konnte mit seiner Freundin nach Hause fahren?
Ich als Substitutin der Staatsanwaltschaft habe das Gericht im Vornherein schriftlich dazu aufgefordert, der Fluchtgefahr des Täters entgegenzuwirken, indem er sofort nach der Urteilsverkündung verhaftet wird. Offenbar hat das Gericht die Fluchtgefahr als weniger dringend eingestuft als ich.
War der Expertenbericht, den die Staatsanwaltschaft bezüglich K.o.-Tropfen in Auftrag gegeben hat, im Hinblick auf das Urteil weiterführend?
In diesem Prozess kam ein anderes Nötigungsmittel zum Einsatz, die Gewalt. ak