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Alle Interessen gewahrt

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Bundesrat legt neues Waldgesetz vor

BERN. Die Gesetzesrevision dient als indirekter Gegenentwurf zur Volksinitiative «Rettet den Schweizer Wald». Das Volksbegehren setze zu einseitig auf den Schutz des Waldes, sagte Bundesrat Moritz Leuenberger vor den Medien.Neu soll der Bund finanzielle Hilfe nur noch dort leisten, wo der Wald als Schutz vor Naturgefahren und als natürlicher Lebensraum Funktionen im allgemeinen Interesse erfüllt. Die Kantone werden verpflichtet, Schutzwälder und Waldreservate auszuscheiden.Weil der Wald in Bergregionen zu stark überhandnimmt, will der Bundesrat die Rodungsersatzpflicht lockern. Der im Vorentwurf noch vorgesehene Kahlschlag von bis zu zwei Hektaren soll nun doch nicht erlaubt werden, was der Volksinitiative entgegenkommt. Mehrere Bestimmungen haben zum Ziel, die Nutzung des einheimischen Holzes zu fördern.Umweltminister Leuenberger macht sich auf harte Auseinandersetzungen im Parlament gefasst. Die Vorlage sei äusserst umstritten, weil alle Kreise eine eigene Beziehung zum Wald hätten. Die ökologische Bedeutung des Waldes müsse deshalb ebenso gestützt werden wie die ökonomische.sda

Interview auf Seite 25

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