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Alle Schulbusfahrer müssen sich weiterbilden – Vereinsfahrer nicht

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Wenn Lehrer ihre Schulreise planen, können sie in Zukunft nicht mehr einfach einen Bus mieten und ihre Klasse von A nach B fahren: Ab September brauchen Schweizerinnen und Schweizer einen Fähigkeitsausweis, um Kleinbusse mit mehr als acht Sitzplätzen lenken zu dürfen. Einen solchen erhält, wer alle fünf Jahre fünf Weiterbildungstage absolviert. Dies gilt aber nicht für private Fahrten: Wer beispielsweise unentgeltlich Busse für Sportvereine fährt, muss den Ausweis nicht erwerben. EinigeSchulbusfahrerinnen und -fahrer aus dem See- und Sensebezirk betrachten das als Ungerechtigkeit. rb

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