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Alter Vertrag gibt zu reden

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Ferenbalm An der Kirchgemeindeversammlung von bernisch und freiburgisch Ferenbalm am letzten Sonntag sorgten vor allem das Pfarrhaus und das dazugehörende Stöckli für Diskussionen. Der Kirchgemeinderat hat an seinem Standpunkt festgehalten, dass die Kirchgemeinde Ferenbalm nicht auf das Verkaufsangebot des Kantons Bern eingehen muss, wie Ursula Kaltenrieder, Sekretärin der Kirchgemeinde, sagt. «Die Liegenschaft wäre zwar nicht einmal so teuer, aber die künftigen Unterhaltskosten wären viel zu hoch», so Kaltenrieder.

Die Eigentümerverhältnisse des Pfarrhauses sind in einem Vertrag aus dem Jahr 1889 geregelt. Der Staatsvertrag zwischen Bern und Freiburg sieht vor, dass der Kanton Bern die Pfarrstelle und den Wohnsitz des Pfarrers finanziert. Der Kanton Bern will die Liegenschaft verkaufen und hat vor ein paar Tagen der politischen Gemeinde Ferenbalm die Kaufbedingungen bekannt gegeben. hs

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