Vier Jahre Vorbereitungsarbeit haben gestern zu einem klaren Ja des Grossen Rats zur Reform der Pensionskasse des Staatspersonals geführt. Das Parlament genehmigte mit 93 gegen 7 Stimmen ein Projekt, das im Wesentlichen folgende Massnahmen vorsieht: Wechsel vom Leistungs- zum Beitragsprimat, höhere Arbeitnehmer-und Arbeitgeberbeiträge, eine Lohnerhöhung, eine Anhebung des Rentenalters auf 64 und Übergangszahlungen des Kantons von 380 Millionen Franken. Damit soll die Kasse wie vom Bund vorgeschrieben bis ins Jahr 2052 einen Deckungsgrad von 80 Prozent erreichen.
Nachdem das Reformprojekt bereits am Mittwoch keine Änderungen erfahren hatte, lehnte der Rat auch gestern drei Anträge aus dem linken Lager ab, die das Projekt noch anpassen wollten. Diese bezweckten, dass in das Gesetz über die Pensionskasse Garantien eingeführt werden, damit die Renteneinbussen nicht grösser als die prognostizierten 9,5 Prozent werden und Staatsangestellte auch keine Netto-Lohneinbussen erfahren. Doch die Mehrheit des Parlaments war der Meinung, dass bei einer Pensionskasse keine langfristigen Garantien möglich sind. Falls sich die Lage verschlechtert, würde es wieder einer neuen Debatte bedürfen.
«Meine Hauptsorge war, dass grössere Änderungen wie etwa eine Garantie das Fass zum Überlaufen hätten bringen können», sagte Staatsrat Georges Godel (CVP) den FN. «So aber ist das Projekt ausgeglichen.» Er sagte dies auch hinsichtlich einer Volksabstimmung, die am 29. November stattfinden wird. Diese Abstimmung ist nötig, weil für die Kompensationszahlung das Finanzreferendum greift. Widerstand ist vom Personalverband VPOD zu erwarten. Dieser sprach gestern vom «grössten Rückschritt in der Geschichte des Freiburger öffentlichen Dienstes».
Bericht Seite 2
«Grössere Änderungen hätten das Fass zum Überlaufen bringen können.»
Georges Godel
Finanzdirektor
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