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Am Abzug für Prämien wird nicht gerüttelt

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 Arbeitnehmende beziehen bei Krankheit dank der Erwerbsausfallsentschädigung einen Lohn, aber sie können die Prämien dafür nicht vollumfänglich abziehen. SP-Grossrat Xavier Ganioz (Freiburg) bemängelt dies in einer Motion. Er weist darauf hin, dass diese Prämien bloss in der allgemeinen Kategorie «Andere Prämien und Beiträge» abgezogen werden können und auf 1500 Franken pro Ehepaar und 750 Franken für Einzelpersonen beschränkt sind. Die tatsächlichen Kosten seien aber oft wesentlich höher, weshalb Ganioz eine Verdoppelung des Steuerabzugs vorschlug. Der Staatsrat erklärt in seiner Antwort, in Freiburg seien Abzüge von insgesamt 10 060 Franken pro Paar oder 5030 Franken pro Einzelperson möglich. Darin seien Krankenkasse, Lebensversicherung (inklusive Erwerbsausfall) und Sparkapitalzinsen inbegriffen. Im interkantonalen Vergleich liege Freiburg damit fast an der Spitze. Die von Ganioz vorgeschlagene Lösung käme nicht allen zugute und hätte wesentliche finanzielle Auswirkungen. uh

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