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Ambulanz sollte Vorrang haben

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Neben dem öffentlichen Verkehr dürfen auch Taxis die Zähringerbrücke befahren, Ambulanzfahrzeuge jedoch nur bei dringlichen Fahrten mit Blaulicht und Martinshorn. Woher kommt diese Ungleichbehandlung? Bei beiden Transportarten handelt es sich rechtlich um einen gewerbsmässigen Personentransport. Darum benötigen Ambulanzfahrer ja auch einen «Taxiführerschein». Jede und jeder ist froh, wenn bei Bedarf die Ambulanz so schnell wie möglich vor Ort ist. Verletzte und ihre Angehörigen verstehen es nicht, wenn man ihnen sagt, die Ambulanz stand halt im Stau. Die Ambulanz erbringt einen Dienst an der Öffentlichkeit und sollte entsprechend Vorrang haben vor privaten Taxidiensten. Aber genau das Gegenteil wird auf der Zähringerbrücke zelebriert. Gemeinderat Steiert wirft dem Ambulanzdienst vor, dass er nur aus Bequemlichkeit die Zähringerbrücke benutzen wolle. Die gleiche Begründung gilt jedoch vielmehr für Taxis. Denn diese dürfen sogar ohne Fahrgäste legal die Brücke passieren. Einfach, damit sie schneller wieder mit dem nächsten Gast Geld verdienen können. Weiter argumentiert der Gemeinderat, dass sich die Taxifahrten verteuern würden, wenn die Taxis die Poyabrücke benutzen müssten. Die gleiche Begründung gilt jedoch vielmehr noch für die Ambulanz. Den grösseren Zeitaufwand und die damit erheblich höheren Kosten tragen einerseits die Patienten über den Selbstbehalt und andererseits die Allgemeinheit über die Krankenkassenprämien. Es ist schwer verständlich, warum gerade ein SP-Gemeinderat die privaten, gewinnorientierten Taxiunternehmen bevorzugt und den Patienten in den Ambulanzen nicht die gleichen Rechte gewährt. «Für alle statt für wenige» war doch mal ein Slogan der SP! Wenn Herr Steiert hier die Öffnung der Büchse der Pandora sieht, dann müsste er zuerst die Taxitransporte über die Zähringerbrücke verbieten–zumindest Leerfahrten ohne Fahrgäste. Dies würde mehr Verkehr verhindern als die paar wenigen Ambulanztransporte.

 

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