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Amt für Strassenverkehr und Schifffahrt: Schweizweiter Musterschüler in Sachen Gebühren

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Das Freiburger Amt für Strassenverkehr und Schifffahrt arbeitet nicht nur weitgehend kostendeckend. Es erhebt schweizweit auch die geringsten Gebühren. Auf dieses Ergebnis kommt der Preisüberwacher in seinem Bericht zu den Gebühren und der Kostendeckung der kantonalen Strassenverkehrsämter. 

Die Ausstellung des Führerausweises, die Prüfung des Fahrzeugs, der Fahrzeugausweis, all dies sind Leistungen der Strassenverkehrsämter in den Schweizer Kantonen. Alle diese Verwaltungsvorgänge kosten Geld. Das ist legitim, allerdings gilt in der Schweiz das Prinzip der Kostendeckung als oberste Grenze für den Preis eines Verwaltungsvorgangs.

Wie der eidgenössische Preisüberwacher nun festgestellt hat, wird dieses Prinzip allerdings von den Strassenverkehrsämtern der meisten Kantone verletzt. Das bedeutet, dass diese Kantone mit den Gebühren für Verwaltungsleistungen, wie beispielsweise die Führerscheinprüfung, Geld verdienen und die Gebühren eben nicht nur die Kosten decken. Die Preisüberwachung legt den Kantonen sogar nahe, bei Vorgängen, bei denen ein grosses öffentliches Interesse an ihrer Durchführung besteht, einen Kostendeckungsgrad unter 100 Prozent anzustreben.

Auf zwei Franken genau

Im Kanton Freiburg zahlen die Halterinnen und Halter von Fahrzeugen wie in 22 anderen Kantonen zu viel für die Verwaltungsvorgänge, allerdings äusserst moderat. Während im Kanton Appenzell Innerrhoden die Fahrzeughalterinnen und -halter pro Kopf 90 Franken zu viel bezahlen, also die Preise für die Verwaltungsdienstleistung über deren Kosten liegen, sind es im Kanton Freiburg gerade mal zwei Franken über der reinen Kostendeckung. Damit ist Freiburg eines der Vorbilder bei der Gebührengestaltung der Strassenverkehrsämter. Nur Neuenburg ist mit einem Franken «zu viel» noch näher dran. Am meisten drauf zahlt das Amt im Kanton Jura mit 13 Franken pro Fahrzeug.

Dabei sind die Gebühren, die das Freiburger Amt für Strassenverkehr und Schifffahrt erhebt, deutlich geringer als etwa jene in Neuenburg. Schweizweit sind die Gebühren sogar am niedrigsten. 

Kommentar (1)

  • 26.08.2022-Leser

    Vor allem ist das Amt für Strassenverkehr ein Musterbeispiel, wie eine 2sprachige Institution auch im Kanton Freiburg funktionieren kann! Das können sich die anderen Institutionen wie Spitäler, Ämter etc… als Beispiel nehmen!

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