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Amtliche Vermessung: Anpassung an die NFA

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Autor: arthur zurkinden

freiburg Der Grosse Rat hat am Dienstag das Gesetz über die amtliche Vermessung an die Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Gemeinden (NFA) angepasst.

Bund und Kantone finanzieren die amtliche Vermessung gemeinsam. Der Bund leistet einen Beitrag an die neue Parzellarvermessung; die restlichen Kosten werden zu je einem Drittel durch den Kanton, die Gemeinden und die betroffenen Eigentümer getragen. Vor Inkrafttreten der NFA betrug der Bundesbeitrag im Schnitt 75 Prozent der Kosten. Seit dem 1. Januar 2008 ist er auf 30 Prozent reduziert worden. Um die Gemeinden, welche die neuen Parzellarvermessungen noch nicht vorgenommen haben, nicht zu benachteiligen, übernimmt der Kanton zusätzlich 45 Prozent der 9,5 Mio. Franken, die noch notwendig sind.

Der Hauptzweck der neuen Parzellarvermessungen ist die Schaffung eines eidgenössischen Grundbuches über das gesamte Gebiet der Schweiz. Seit Inkrafttreten der amtlichen Vermessung im Jahre 1993 dient sie auch als Grundlage für den Aufbau von Landinformationssystemen.

Der Staatsrat hat im Jahre 2002 ein Programm von 56 Millionen beschlossen, wovon 39 Millionen an Abgeltungen des Bundes, um die Territorialabdeckung zu beenden.

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