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An Beisitzern herrscht bei den Bezirksgerichten kein Überfluss

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«Neue Personen werden gewählt und danach nicht eingesetzt.» Dies behauptet Grossrat Markus Zosso (SVP, Schmitten) in einer Anfrage an den Staatsrat und bezieht sich dabei auf «Richter und Stellvertreter an Bezirksgerichten», beispielsweise am Bezirksgericht Sense in Tafers. Mittels verschiedener Fragen will er wissen, wie der Einsatz dieser Personen geregelt ist.

In seiner Antwort geht der Staatsrat davon aus, dass Zosso bei seiner Anfrage die Beisitzenden meint, die als nebenberufliche Richterinnen und Richter zusammen mit den Präsidenten das Zivil- und Strafgericht bilden.

Wie der Staatsrat schreibt, verfügen die Bezirksgerichte durchschnittlich über zwölf Beisitzende, das Gericht am Saanebezirk hingegen über 37. Die Belastung und die Aufgebote zu Verhandlungen variieren von einem Gericht zum anderen. Für eine Verhandlung vor dem Strafgericht verlangt das Gesetz vier Beisitzer. Diese Personen würden auch deshalb stark beansprucht, weil Zivil- und Strafverhandlungen manchmal am selben Tag stattfinden.

Ausgewogenheit gefordert

Wie der Staatsrat aufgrund einer Umfrage bei den Bezirksgerichten schreibt, würden in allen Bezirken die Beisitzenden regelmässig aufgeboten. Es sei notwendig, über genügend Beisitzende zu verfügen, um eine ausgewogene Vertretung der Geschlechter und Kompetenzen zu gewährleisten. Auch müsse man auf Ausstände reagieren können. Als Beispiel dafür nennt der Staatsrat Straf- und Ehedossiers, bei denen die Gerichte schauen, dass Beisitzende beider Geschlechter einer Verhandlung beiwohnen. Auch spiele in zweisprachigen Bezirken eine Rolle, welche Sprachkenntnisse die Beisitzenden aufweisen.

Kriterium Verfügbarkeit

Beim Aufgebot für die Verhandlungen sei die Verfügbarkeit der Beisitzenden das wichtigste Auswahlkriterium, so der Staatsrat. In manchen Gerichten sei ein turnusmässiger Einsatz die Regel, obwohl dies nirgends in einer formellen Bestimmung festgelegt ist.

Auf die Frage von Zosso, ob einzelne Beisitzende an Bezirksgerichten absichtlich übergangen werden, schreibt der Staatsrat, dass alle Bezirksgerichte versichern, dies sei nicht der Fall. uh

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