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An Bezirken festgehalten

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In dem im Frühsommer in die Vernehmlassung geschickten Vorentwurf für eine neue Kantonsverfassung hiess es zur territorialen Gliederung, dass «der Staat den Kanton in Verwaltungskreise aufteilen kann», deren Aufgaben, Struktur und Organisation vom Gesetz bestimmt werden. Aus den Reaktionen wurde deutlich, dass sich viele mit einem möglichen Verschwinden der heutigen Bezirksstruktur gar nicht anfreunden konnten.

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