Autor: Von MADELEINEJOYE/La Liberté
An der Gemeindeversammlung von Givisiez war die Frage aufgekommen, ob die mit der neuen kantonalen Verfassung stimm- und wahlberechtigten Ausländer über die Einbürgerungsbegehren abstimmen dürfen. Der Gemeinderat beschloss kurzerhand, dass sich Ausländerinnen und Ausländer der Abstimmung enthalten sollen. Dies sei ein Geschäft, das nur Schweizer Staatsbürger vorbehalten sei, erklärte Syndic Michel Ramuz vor der Gemeindeversammlung.
«Sollte es zu einem Rekurs kommen, wäre die Antwort schnell gegeben», sagte Oberamtmann Nicolas Deiss am Mittwoch. Für ihn ist klar, dass das Stimm- und Wahlrecht auf Gemeindeebene keine Einschränkung kennt.
Es wird wohl kaum ein Rekurs eingereicht werden, denn die Einbürgerungen von fünf Erwachsenen und einem Kind wurden allesamt gutgeheissen.