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Angeklagter im Gerichtssaal verhaftet

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«Ich vermeide es, einen Fuss nach Courtepin zu setzen», sagte mit leiser, fast unhörbarer Stimme eine 29-jährige Frau gestern vor Gericht. Gemäss ihren Schilderungen soll sich dort Schreckliches abgespielt haben. Ihr damaliger Partner, der Vater ihres Kindes, soll sie 2015 und 2016 in der gemeinsamen Wohnung mehrmals vergewaltigt, sexuell genötigt, sie dabei gefilmt, ihre Wehrlosigkeit ausgenutzt, sie unter Druck gesetzt und beleidigt haben.

Mund mit Händen geöffnet

Gestern musste sich der 38  Jahre alte Beschuldigte vor dem Strafgericht des Seebezirks verantworten. Wegen der Corona-Pandemie fand die Verhandlung in den Räumlichkeiten des Gerichts des Saanebezirks statt. Vor den fünf Richterinnen und Richtern wies der Angeklagte die wesentlichen Vorwürfe zurück. «Ich habe sie nicht geohrfeigt, um ihr wehzutun», sagte der Portugiese. «Sie hatte Gefallen daran. Das war unsere Sexualpraktik.»

Warum denn auf einem Video zu sehen sei, wie die Frau wegen des Konsums von Alkohol und Cannabis nicht bei vollem Bewusstsein sei und ihr Mann mit seinen Händen ihren Mund öffne, um Oralverkehr zu praktizieren, fragte die Gerichtspräsidentin Sandrine Schaller Walker. «Hatte sie nicht eingewilligt?» Daran könne er sich nicht mehr erinnern, antwortete der Angeklagte.

«Ein Rollenspiel»

Auch ging die Gerichtspräsidentin darauf ein, dass die Frau die Beine geschlossen habe. Der Beschuldigte habe sie dann wieder gespreizt. Warum? «Ich habe nicht alle Videos im Kopf. Es war immer ein Rollenspiel.» Schaller Walkers Bemerkung: Für ein Spiel brauche es zwei aktive Personen. «Sie war aktiv», so der Mann. Gemäss der Anklageschrift hatte sich die Frau bei verschiedenen Vorfällen mit Schlagen und Beissen gegen ihren Partner gewehrt.

Juristisch ist der mutmassliche Täter kein unbeschriebenes Blatt: 2004 verurteilte ihn ein Schwurgericht in Frankreich zu zehn Jahren Haft, weil er unter Androhung von Waffengewalt zwei ihm unbekannte Frauen vergewaltigt hatte. Damals sei er jung gewesen. Er sei aber keine gewalttätige oder böse Person, sagte er vor dem Freiburger Gericht. Zwischen den Taten in Frankreich und den Vorwürfen seiner Ex-Frau gebe es keine direkte Verbindung, jedoch würden die Geschehnisse in Frankreich es einigen Personen leichter machen, ihm nicht zu glauben.

Als freier Mann erschienen

Christian Delaloye, Verteidiger des Angeklagten, wies auf Widersprüche und Unstimmigkeiten in den Aussagen der Frau hin. Erst habe sie von zwei sexuellen Situationen unter Zwang berichtet, die während der Beziehung stattgefunden hätten. Später habe sie mehr als zwei Fälle angegeben. Ihre Wortwahl sei ungewöhnlich: Sie habe während der Ermittlungen von «Liebe machen» gesprochen. Weiter stünden ihre Angaben im Widerspruch zu den Videos, SMS und Bildern, die auf dem Telefon und dem Computer seines Mandanten gefunden worden seien. Der Rechtsanwalt verlangte ein psychiatrisches Gutachten über die Klägerin. Denn in Fällen wie diesem sei die Glaubwürdigkeit der Aussagen der Opfer entscheidend.

Das Gericht, wie auch zuvor die Staatsanwaltschaft, lehnten seine Forderung ab. Die Daten auf den Mobiltelefonen bestätigten die Aussagen der Frau; die Videos zeigten ihren Zustand während der erlittenen sexuellen Kontakte. «Die Aussagen der Frau sind weder bruchstückhaft, noch können sie unterschiedlich interpretiert werden», sagte die Gerichtspräsidentin. Auch gebe es keine Anzeichen dafür, dass die Frau durch früher Erlebtes beeinflusst worden sei. An der Verhandlung war die Rede von einem Missbrauch durch ihren Bruder und durch Cousins, als die Frau minderjährig gewesen war.

Die Parteien werden erst nächste Woche ihre Plädoyers halten. Der bis zur Verhandlung frei gewesene Mann musste das Gerichtsgebäude dennoch in Handschellen und mit dem Ziel Gefängnis verlassen. Weil ihm eine mehrjährige Haftstrafe droht, bestehe Fluchtgefahr, so die Einschätzung des Gerichts.

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