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Anhaltend hoher Bedarf an Bauland

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Anhaltend hoher Bedarf an Bauland

Zonennutzungsplan und Baureglement von Überstorf liegen öffentlich auf

Die Bauzonen auf dem Gebiet der Gemeinde Überstorf sollen um 3,6 Hektaren erweitert werden. Zudem werden einige Richtplangebiete bezeichnet. Dies sieht die 3. Revision der Ortsplanung vor, die gegenwärtig öffentlich aufliegt.

Von WALTER BUCHS

Auf der Gemeindeverwaltung in Überstorf und dem Oberamt des Sensebezirks in Tafers können im Moment die im Rahmen der 3. Revision der Ortsplanung ausgearbeiteten Dokumente eingesehen werden. Es sind dies der Zonennutzungsplan mit einem erläuternden Bericht sowie das Bau- und Planungsreglement. Der zuständige Gemeinderat und Präsident der Planungskommission, Fritz Dick, geht davon aus, dass von verschiedenen Seiten Einsprachen kommen werden. Gleichzeitig hofft er, dass das neu vorgesehene Bauland in Niedermettlen, wo bereits konkrete Projekte vorliegen, möglichst schnell freigegeben werden kann.

Das Wachstum steuern

Am unteren Zipfel des Sensebezirks und damit in unmittelbarer Nähe zur Agglomeration Bern ist Überstorf mit seinem ländlichen Charakter ein gefragter Wohnstandort. Das wirkt sich namentlich auf die Nachfrage nach Bauland aus. In den Jahren 1986-2001 wurden 9,5 ha Land für den Wohnungsbau verwendet. Die Reserven an Wohnbauland betrugen Ende 2003 noch 3,9 ha, wovon allerdings nur eine Hektare frei für den Markt verfügbar war.

Aus diesem Grunde ist die Planungskommission zusammen mit einem professionellen Ortsplaner als Projektleiter schon seit 2002 an der Arbeit, um mit einer entsprechenden Änderung des Ortsplans und im Einverständnis mit den Eigentümern neues Bauland einzuzonieren. Dabei wurde unter anderem auch festgelegt, dass jeweils mit begrenzter Dimensionierung von Neubaugebieten ein «kontinuierliches und massvolles Wachstum» angestrebt werden soll, wie es im erläuternden Bericht heisst.

Mit den jetzt zur Neueinzonierung vorgeschlagenen Parzellen, die alle in Privatbesitz sind, werden die Bauzonen um 3,6 ha vergrössert. Diese liegen in der Wirtshausmatte, welche als Wohnzone mit hoher Dichte (Mehrfamilienhäuser) vorgesehen ist, und in der Weihermatte, die als Wohnzone mittlerer Dichte konzipiert ist (Reiheneinfamilienhäuser). Für diese beiden Gebiete besteht eine Quartierplanpflicht, wie Gemeinderat Fritz Dick im Gespräch mit den FN unterstrich.

Entwicklung im Dorfbereich
hat Priorität

Die dritte im Rahmen der jetzigen Revision vorgesehene Baulanderweiterung befindet sich in Niedermettlen. In dieser Zone mit schwacher Dichte können frei stehende Einfamiliehäuser oder Doppeleinfamilienhäuser gebaut werden. Aufgrund der Nachfrage hat dieses Gebiet höchste Realisierungspriorität.

Nach einer öffentlichen Orientierung der Bevölkerung anfangs Juni gingen bei der Gemeinde noch verschiedene Einzonierungsgesuche für Einzelparzellen ein. Vier von ihnen, die alle an bestehende Bauzonen angrenzen, wurden noch in den revidierten Zonennutzungsplan aufgenommen. Zudem wird ein kleines Gebiet (40 a) an der Flamattstrasse auszoniert.

Baureglement angepasst

Die Neueinzonierungen werden laut Fritz Dick keine namhaften Infrastrukturkosten für die Gemeinde zur Folge haben. Das neue Bauland grenzt direkt an bestehendes. Leitungen wie Ara-Anschlüsse bestehen bereits an den Gebietsgrenzen oder verlaufen direkt durch betroffenes Land.

Öffentlich aufgelegt ist ebenfalls das Baureglement, das auf Verlangen des Kantons verschiedene Nachführungen (Anpassung an den neuen Richtplan) erfahren hat. Erstmals im Kanton ist darin ein Bonus für Minergiebauten vorgesehen.

Danach darf die Ausnützungsziffer um 0,1 Punkt höher sein, als in besagter Zone zugelassen. Neu sind im Reglement auch Schutz- und Gefahrenzonen (Bauverbot) definiert und im Zonennutzungsplan eingetragen. Auf Letzterem sind schliesslich ebenfalls die historischen Verkehrswege vermerkt.
Blick in die Zukunft

Im Rahmen der Ortsplanrevision in Überstorf wurden wie jeweils üblich auch die Richtpläne überprüft und bei Bedarf angepasst. In diesem Zusammenhang wurden Richtplangebiete bezeichnet. Danach ist beabsichtigt, die Bauzonen, wenn die neuen erschöpft sind, in folgenden Gebieten auszudehnen: Zelgli, Oberdorf, Weihermatt 3. Etappe, Hinterdorf und Türlistock.

Auch rings um die Gewerbezone Flamattstrasse wurden die möglichen Erweiterungsflächen bezeichnet. Da angesichts der momentanen Entwicklung noch genügend grosse Reserveflächen innerhalb der bestehenden Zone vorhanden sind, erfolgt im Rahmen der jetzigen Revision keine Einzonung. wb

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