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Anschlusspflicht an Fernwärmenetz

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Grosser Rat kommt zum Teil auf seinen Entscheid zurück

Autor: Von ARTHUR ZURKINDEN

Am Donnerstag hatte der Grosse Rat in erster Lesung des neuen Energiegesetzes gegen eine Anschlusspflicht an ein Fernwärmenetz entschieden, dessen Wärme in erster Linie durch erneuerbare Energien oder durch Abwärmenutzung erzeugt wird. Eine solche Pflicht wollte der Staatsrat im Gesetz verankern. Armin Haymoz (cvp, Düdingen) und Maurice Ropraz (fdp, Sorens) hatten sich aber erfolgreich dagegen gewehrt.

«Nicht Vögel heizen»

Staatsrat Michel Pittet setzte sich am Freitag in zweiter Lesung nochmals für diese Anschlusspflicht ein. Er erinnerte daran, dass mit dem neuen Gesetz die erneuerbaren Energien und die rationelle Energienutzung gefördert werden sollen. Er befürchtete, dass ohne solche Pflicht die Rentabilität eines Fernwärmenetzes in Frage gestellt werden könnte. Dies könnte bedeuten, dass auf solche Netze verzichtet würde. Der Volkswirtschaftsdirektor wies auch darauf hin, dass Freiburg viel Holz besitzt, insbesondere nach dem Sturm «Lothar», das so sinnvoll genutzt werden könnte (Holzschnitzelanlagen). Michel Pittet dachte aber auch an die Kehrichtverbrennungsanlage von Posieux, mit deren Abwärme rund 2000 Einfamilienhäuser geheizt werden können. «Es ist doch logisch, dass wir mit dieser Wärme Häuser heizen und nicht die Luft und die Vögel», meinte er.

Gegen Gebote und Verbote

Armin Haymoz wehrte sich erneut gegen diese Pflicht. Nach seinen Worten funktionieren die Holzschnitzelheizungen usw. schon heute, ohne solche Anschlusspflichten. «Ich sehe nicht ein, weshalb man in Freiburg Gebote, Verbote und Obligatorien will», hielt er fest und wies darauf hin, dass sich das Bundesgericht in der Berner Gemeinde Moosseedorf gegen die Anschlusspflicht an das Gasnetz entschieden hat.

Kompromissantrag zugestimmt

Markus Bapst (cvp, Düdingen) warte-te nun mit einem Kompromissantrag auf. Er wollte, dass im Gesetz klar festgehalten wird, dass bestehende Gebäude von dieser Pflicht entbunden werden. Nach seinen Worten können Bauherren das Quartier selber auswählen, in welchem sie ihr Haus erstellen wollen. Um einer Anschluss-pflicht zu entgehen, können sie sich also für ein Quartier entscheiden, das kein Fernwärmenetz hat. Die Besitzer von bestehenden Gebäuden hingegen können laut seinem Antrag nicht gezwungen werden, sich einem Netz anzuschliessen, das im Nachhinein erstellt wird.

Mit dieser Argumentation überzeugte Markus Bapst die grosse Mehrheit des Grossen Rates. Sein Antrag setzte sich gegenüber jenem von Armin Haymoz und Maurice Ropraz mit 66 zu 27 Stimmen durch.

Staatliche Kontrollen der
Energieanlagen sind gratis, sofern

Einen Erfolg konnte der Greyerzer FDP-Grossrat Philippe Micheloud erzielen. Er entdeckte im Gesetz einen Artikel, der ihm sehr missfiel: «Der Staat kann jederzeit und überall den Vollzug dieses Gesetzes kontrollieren und dazu Gebäude und Anlagen besichtigen;wenn nötig kann sie die Gemeinde zum Handeln auffordern und den Fall dem Oberamtmann melden. Für die Finanzierung dieser Kontrollen werden Gebühren erhoben».

Der FDP-Grossrat wollte nicht, dass die Kontrolleure unangemeldet erscheinen, wie er dies selber erleben musste. Auch wehrte er sich dagegen, dass für diese Kontrollen auch dann Gebühren erhoben werden, wenn die Anlage in Ordnung ist. Er konnte schliesslich eine Mehrheit des Grossen Rates auf seine Seite bringen. So müssen diese Kontrollen angekündigt werden, auch wenn nur kurzfristig. Zudem dürfen keine Gebühren erhoben werden, wenn die Anlagen in Ordnung sind.
Abgelehnt hat der Grosse Rat hingegen einen Antrag des Senslers Paul Vonlanthen, der wollte, dass die Bewilligungen für Bauten, mit welchen die sparsame und rationelle Nutzung aller Energien und die Nutzung erneuerbarer Energien gefördert werden, grosszügig behandelt werden. Am Donnerstag war er mit diesem Antrag noch durchgekommen, doch waren zu wenig Grossräte anwesend. Gestern wurde der Antrag abgelehnt, nachdem der CVP-Sprecher Charles-Antoine Hartmann darauf hingewiesen hatte, dass dies selbstverständlich sein sollte.
Das neue Energiegesetz wurde alsdann mit 87 zu 0 Stimmen (7 Enthaltungen) verabschiedet.

Wenn die Feuerwehr
falsch geleitet wird…

Der Grosse Rat hat gestern zum Abschluss der einwöchigen Juni-Session auch Kenntnis genommen vom Schlussbericht zur Einrichtung der Einsatz- und Alarmzentrale der Feuerwehr in Granges-Paccot. CSP-Sprecher Nicolas Bürgisser freute sich dabei, dass diese Zentrale 131000 Franken weniger gekostet hat als vorgesehen (13,3 Mio.). Nach seinen Worten darf aber die Bevölkerung eine einwandfreie Dienst-leistung erwarten. «Es darf aber nicht passieren, dass bei einem Gross-brand in Wünnewil die Feuerwehr des Stützpunktes Düdingen wegen eines Missverständnisses in Richtung St. Silvester geleitet wird. Die Bevölkerung erwartet bei einem Hilferuf absolute Professionalität.

Staatsrat Claude Grandjean bestätigte, dass solche Fehler nicht vorkommen dürfen. Er wies aber darauf hin, dass die Zentrale im Jahre 1999 rund 160000 Anrufe entgegennehmen musste, sich die Reklamationen für grössere Probleme jedoch auf rund zehn beschränkt haben.

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