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Anstalt für Frauen fehlt

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Anstalt für Frauen fehlt

Fürsorgerische Freiheitsentziehung

Der Staatsrat ist sich bewusst, dass im Kanton Freiburg eine Anstalt für Frauen, gegen die eine fürsorgerische Freiheitsentziehung verfügt wurde, fehlt. Er will das Problem studieren und Bericht erstatten.

«Eine mündige oder entmündigte Person darf wegen Geisteskrankheit, Geistesschwäche, Trunksucht, anderen Suchterkrankungen oder schwerer Verwahrlosung in einer geeigneten Anstalt untergebracht oder zurückbehalten werden, wenn ihr die nötige persönliche Fürsorge nicht anders erwiesen werden kann.» Dies sind die Gründe für diese vormundschaftliche Massnahme, wie sie im Zivilgesetzbuch verankert sind.

Tannenhof nur für Männer

Im Kanton Freiburg werden Personen, denen die Freiheit entzogen wird, in der Regel in das Kantonale Psychiatrische Spital von Marsens, in die Stiftung Bellevue (Marsens) oder in das Heim Tannenhof (Anstalten von Bellechasse) eingewiesen. «Tannenhof ist ausschliesslich für Männer bestimmt», hält der Staatsrat in seiner Antwort auf ein entsprechendes Postulat der Grossräte Antoinette Badoud (FDP, Le Pâquier) und André Masset (CVP, Estavannens) fest. Eine Einweisung in die Psychiatrische Klinik von Marsens könne sich aber als problematisch erweisen, denn diese Anstalt sei als Akutspital konzipiert und könne in medizinischer und administrativer Hinsicht keine langen Aufenthalte gewährleisten. «Es sind denn auch immer wieder Probleme zwischen dieser Kategorie von Eingewiesenen und den andern Personen zu verzeichnen», schreibt der Staatsrat.

Laut Freiburger Regierung ist die Situation für die Männer grundsätzlich zufrieden stellend. Anders sehe es hingegen bei den Frauen aus, wo der Mangel an einer geeigneten Anstalt, analog dem Heim Tannenhof, regelmässig thematisiert werde.

Auf die Dauer unbefriedigend

Die zuständigen Behörden, insbesondere die Aufsichtskommission im Bereich der fürsorgerischen Freiheitsentziehung sowie die Vormundschaftskammer des Kantonsgerichts, hätten denn auch mehrfach auf dieses Problem hingewiesen. «Bisher wurden für die betroffenen Frauen jeweils einzelne Lösungen gefunden, doch diese Situation ist auf die Dauer nicht befriedigend. Der Staatsrat hat den Handlungsbedarf erkannt», fährt er in seiner Antwort fort.

Vorerst eine Bedürfnisabklärung

Laut Staatsrat wird es nur mit Hilfe einer umfassenden, die gesamte Problematik abdeckende Studie möglich sein, eine präzise Bedarfsabklärung vorzunehmen und konkrete Vorschläge für die Betreuung der betroffenen Personen zu formulieren. Er ist aber bereit, einen entsprechenden Bericht zu verfassen, welcher insbesondere die folgenden Punkte behandeln werde: Darstellung des Ist-Zustandes im Kanton; Bedarfsanalyse, Möglichkeiten auf kantonaler Ebene; Prüfung von interkantonalen Lösungsansätzen.

Für die Erarbeitung des Berichts will der Staatsrat eine Arbeitsgruppe aus Vertretern aller beteiligten Kreise (Gesundheitswesen, Justiz, Verwaltung) einsetzen. Der Staatsrat empfiehlt deshalb dem Grossen Rat die Überweisung des Postulates, der diesen Vorstoss im Herbst behandeln wird. az

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