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Anti-Korruptionsgremium mit Umsetzung in der Schweiz unzufrieden

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Das internationale Anti-Korruptionsgremium Greco ist mit der Schweiz nicht zufrieden. Nur fünf von zwölf Empfehlungen seien zufriedenstellend umgesetzt worden.

Das internationale Anti-Korruptionsgremium Greco ist mit der Umsetzung eines Teils seiner Empfehlungen durch die Schweiz nicht zufrieden. Insbesondere die Mandatssteuer von Richtern besteht weiterhin, und ein Disziplinarsystem für eidgenössische Richter fehlt.

Überhaupt habe die Schweiz nach wie vor nur fünf von zwölf Empfehlungen zufriedenstellend umgesetzt oder bearbeitet, teilte die Staatengruppe des Europarats gegen Korruption (Greco-Gremium) am Donnerstag im Nachtrag zum zweiten Evaluationsbericht über die Schweiz mit.

Von den übrigen sieben Empfehlungen sind demnach weiterhin fünf teilweise und zwei nicht umgesetzt. Unter letztere fallen die Empfehlungen für die eidgenössischen Gerichte. Mandatssteuern und Parteispenden von Richtern seien weiterhin nicht verboten. Ferner fehlten andere Sanktionen als die Amtsenthebung.

Der Transparenz bei Parlamentsangehörigen attestiert das Gremium fehlende Fortschritte. Angaben zur Interessenbindung enthalten demnach weiterhin keine quantitativen Daten, also etwa Angaben zur Honorierung.

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