bern Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) wolle mit seinem Vorschlag grosse Betriebe bevorteilen, lautet der Tenor.
Die Umlagerung der Marktstützungsmittel in Direktzahlungen ist das Kernelement des zweiten Verordnungspakets zur Agrarpolitik 2011.
Die kritischen Stimmen fordern neben mehr Mitteln für die Landwirtschaft vor allem eine andere Verteilung der Gelder. Als Knackpunkt erwies sich deshalb die Änderung der Beitragsabstufung. Bisher hatten Betriebe bis zu einer Grösse von 90 Hektaren und 135 Grossvieheinheiten (GVE) Anspruch auf Direktzahlungen. Neu soll dieser Grenzwert um 10 Hektaren bzw. 10 GVE angehoben werden. Landwirte, die diese Werte übersteigen, sollen neu 25 Prozent erhalten. sda