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Arbeitsamt ertrinkt in der Arbeit

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Eigentlich hätten sich die FN von der aktuellen Lage im kantonalen Amt für den Arbeitsmarkt gerne selber ein Bild gemacht. Doch der Chef winkte ab. «Ich will meine Mitarbeiter nicht noch mehr belasten», sagte er auf Anfrage. Und so führten die FN das Interview schriftlich.

Charles de Reyff, welche Feuer müssen Sie aktuell löschen?

Der grösste Brandherd sind die Tausende von Gesuchen um Kurzarbeitsentschädigung, die wir von den Unternehmungen im Kanton erhalten und bewältigen müssen. Wir tun unser Möglichstes, die Gesuche schnellstmöglich zu bearbeiten. Das zweite Feuer, mit dem wir kämpfen, sind die Massnahmen des Bundesrats, die das Verfahren immer wieder auf den Kopf stellen. Sie führen auch dazu, dass uns Unternehmen, Arbeitnehmer und Stellensuchende ständig anrufen, weil sie besorgt sind.

Welche organisatorischen Massnahmen haben Sie sofort in die Wege geleitet, als der Shutdown beschlossen wurde?

Wie die meisten Unternehmen mussten wir die interne Organisation beim Amt für den Arbeitsmarkt anpassen, um die Vorgaben des Bundesamts für Gesundheit, BAG, einzuhalten. Von den 200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sind rund 50 im Homeoffice, und wir sind daran, technischen Lösungen zu finden, damit nach und nach das ganze Personal von zu Hause aus arbeiten kann. Wir haben zudem unsere juristischen Ressourcen aufgestockt. Anstatt 17 Juristinnen und Juristen sind es nun rund 30, welche die Flut von Gesuchen behandeln und Fragen am Telefon beantworten. Das zusätzliche Personal haben wir aus den anderen Abteilungen des Amts für den Arbeitsmarkt rekrutiert, um flexibel und schnell reagieren zu können.

Wie viele Gesuche um ­Kurzarbeit sind bisher ­einge­gangen?

Wir haben seit dem 1. März über 3500 Gesuche um Kurzarbeitsentschädigung erhalten. In den vergangenen, relativ ruhigen Jahren haben wir jährlich rund 30 Anfragen gehabt.

Sie haben beim Amt für den Arbeitsmarkt auch eine ­Hotline eingerichtet. Die ­Leitung läuft heiss?

Ja. Wir haben seit der Einrichtung der Hotline 2500 Anrufe erhalten mit einem Spitzenwert von 400 Anrufen am 18.  März. Dazu kommen die Anrufe über unsere üblichen Telefonlinien. Im Grossen und Ganzen haben wir auf über 5000 Anrufe bezüglich der Kurzarbeitsentschädigung geantwortet. Aktuell gehen täglich immer noch gegen 200 Anrufe ein.

Aus welchen Branchen kommen die Gesuche ­hauptsächlich?

Es sind praktisch alle Wirtschaftszweige betroffen. Restaurants, Maschinen- und Bauunternehmen sowie der Detailhandel und die Kitas weisen am meisten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf, die in Kurzarbeit sind.

Wie viele Beschäftigte umfassen die Gesuche?

Es sind ungefähr 18 000 Arbeitnehmer von der Kurzarbeit betroffen. Diese Angabe ist aber mit Vorsicht zu geniessen, weil die Unternehmen in grosser Eile den Personal­bestand angegeben haben, der von Kurzarbeit betroffen ist. In einigen Wochen, wenn die Arbeitslosenkasse die Abrechnung der Kurzarbeitsentschädigungen bekannt gibt, werden wir mehr wissen.

Können Sie schon etwas über den finanziellen Umfang sagen?

Momentan ist es unmöglich, einen Betrag zu nennen. Da gilt das Gleiche wie bei der Anzahl betroffener Arbeitnehmer: Wir wissen erst Genaueres, wenn die erste Abrechnung der Arbeitslosenkasse vorliegt.

Mit welchem Anstieg an Gesuchen rechnen Sie noch?

Die Anzahl Gesuche nimmt seit Mittwoch leicht ab. Aber wir werden die Marke von 5000 Gesuchen bestimmt erreichen.

Die grosse Mehrheit der Gesuche hat das Amt bisher genehmigt. Welche nicht?

Die Anträge, die wir ablehnen müssen, betreffen meistens Selbständigerwerbende, die wir an die Ausgleichskasse weiter verweisen, wo sie um Erwerbsausfallentschädigungen ersuchen können.

Wie gehen die Sachbearbeiter bei den vielen Eingängen genau vor. Stempel aufs Gesuch und fertig?

Von den 3300 eingegangenen Gesuchen haben wir bisher 1500 behandelt. Aus wirtschaftlicher Sicht ist die Lage sehr ernst, und sie dürfte noch eine Weile anhalten. Darum müssen wir schnell sein, das ist klar. Dennoch befinden wir uns nicht in einem rechtsfreien Raum. Darum prüfen wir systematisch, ob die Bedingungen für einen Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung erfüllt sind. Das ist gleich geblieben. Was sich geändert hat, ist das Verfahren, das stark vereinfacht wurde und Entscheidungen beschleunigt.

Die Frage eines möglichen Missbrauchs stellt sich in diesen Tagen nicht?

Im Moment geht es darum, möglichst viele Gesuche zu ­genehmigen. Aber ich wiederhole mich: Wir befinden uns nicht in einem rechtsfreien Raum. Wenn ein Unternehmen die Voraussetzungen nicht erfüllt, hat es keinen ­Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung. Die grosse Mehrheit wird sich jedoch an die Spielregeln halten, da bin ich mir sicher. Eventuelle Missbräuche wird die Arbeitslosenkasse aber spätestens bei der Prüfung der Unternehmens­abschlüsse ent­decken.

Darf jemand, der in Kurzarbeit ist, gar nicht mehr arbeiten?

Die Arbeitnehmer müssen dem Unternehmen weiterhin zur Verfügung stehen. Selbst wenn sie weniger arbeiten können, haben sie keine Ferien. Wenn die Firma beispielsweise eine besondere Bestellung erhält, welche die Anwesenheit eines Mitarbeiters nötig macht, muss er zur Arbeit. Arbeitnehmer können sogar für eine andere Firma arbeiten, sie müssen bloss den Arbeitgeber ­informieren und die Beschäftigung als Zwischenverdienst bei der Arbeitslosenkasse ­melden.

Der Bundesrat hat entschieden, dass die Bewilligung für sechs anstatt drei Monate gelten soll, um so die Flut der Gesuche zu begrenzen. Reicht diese Massnahme?

Diese Massnahme ist sinnvoll sowohl für die Unternehmen wie für uns. Das minimiert den administrativen Aufwand für alle.

Es gibt immer wieder Berichte von Unternehmen, die das Personal einfach entlassen. Wie ist die Situation bei den Arbeitslosenzahlen?

Die Arbeitslosigkeit steigt tatsächlich an. Bis zum heutigen Tag verzeichnen wir gegen 8500 Stellensuchende, während es im Vorjahr 7900 waren. Viele Temporärarbeiter wurden entlassen, vor allem wegen der massiven Schliessung von Baustellen. Als der Bundesrat daraufhin entschieden hat, dass Temporärangestellte Anspruch auf Kurzarbeit erhalten sollen, wollten die Unternehmen die Leute wieder einstellen. Aber es gibt keine Rückwirkung: Es ist nicht möglich, Angestellte zu entlassen und sie wieder anzustellen, um sie dann in die Kurzarbeit zu schicken. Unsere Botschaft an die Unternehmen ist darum klar: Verhindern Sie Entlassungen, behalten Sie ihr Personal und beantragen Sie Kurzarbeits­entschädigung.

Wie lange halten Ihre Mitarbeitenden diese Belastung noch durch?

Ihre Gesundheit ist uns sehr wichtig. Die Juristinnen und Juristen können auf den Rückhalt zahlreicher Mitarbeiter aus anderen Abteilungen zählen. Es gibt eine sehr grosse Solidarität in meinen Dienst, und viele Angestellte haben spontan ihre Hilfe angeboten. Das berührt mich sehr und macht mich stolz.

 

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