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Attacken gegen Gewerkschaftsfreiheit sollen nicht einreissen

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Autor: Regula Saner

Knapp 1700 Unterschriften hat die Gewerkschaft VPOD eingereicht gegen die ihrer Ansicht nach missbräuchlichen Entlassungen von Erziehern beim Bosquet (siehe FN vom 28. Mai und 6. Juni 2008). Staatskanzlerin Danielle Gagnaux-Morel nahm am Freitag die Petition zuhanden des Staatsrates entgegen. Die Petition verlangt, dass das Bosquet die Entlassungen der Gewerkschaftsvertreter rückgängig macht.

Ende Mai hatte die Institution in Givisiez, welche auf die Betreuung von Kleinkindern spezialisiert ist, zwei Erzieher entlassen, welche im Rahmen der Reorganisation des Bosquet die gewerkschaftlichen Interessen verteidigten. Wie der VPOD an der anschliessenden Medienkonferenz zudem bekannt gab, seien am 1. Juli die angedrohten Kündigungen von drei bis vor Kurzem krankgeschriebenen Mitarbeitern vollzogen worden.

Verstoss gegen die Gewerkschaftsfreiheit

Gemäss Gewerkschaftsvertreter Christophe Gremaud, welcher schon im Mai entlassen worden war, sei gegen die Betroffenen vorher keine Warnung ausgesprochen worden: «Das verstösst gegen den Gesamtarbeitsvertrag», kritisierte er. Zudem habe das Bosquet auch in diesen Fällen nur fadenscheinige Gründe vorgebracht, wie Vertrauensbruch oder Arbeitsfehler. Für die Gewerkschaft ist klar: Die Entlassungen erfolgten aufgrund des gewerkschaftlichen Engagements der Erzieher. Dies verstosse gegen die verfassungsrechtlich garantierte Gewerkschaftsfreiheit. Pierre Duffour, Präsident des VPOD Freiburg, wies dabei auf ein juristisches Paradox hin: «Einerseits erlaubt es das Arbeitsrecht, einen Arbeitnehmer ohne speziellen Grund zu entlassen. Andererseits räumt die Verfassung den Arbeitnehmern Rechte ein, wie eben die Gewerkschaftsfreiheit.»

GAV soll Wiedereinstellung bei Missbrauch vorsehen

Um diesen Widerspruch aufzulösen, möchte der VPOD, dass im Gesamtarbeitsvertrag (GAV) für das Personal der Sozialen Institutionen im Kanton Freiburg ein Passus aufgenommen wird, der bei missbräuchlicher Kündigung eine zwingende Wiedereinstellung vorsieht.

Der VPOD räumt aber ein, dass es beim Bosquet nahezu illusorisch sei, dass die Entlassenen wieder eingestellt würden. «Das Bosquet darf aber nicht zu einem Präzedenzfall werden.» Darum will Gaétan Zurkinden, Regionalsekretär des VPOD, dass die Direktion die Kündigungen als missbräuchlich anerkennt.

Rolle des Staates

«Zudem wollen wir, dass die Rolle des Staates geklärt wird», so Zurkinden weiter. Denn schliesslich handle es sich nicht um ein Privatunternehmen, sondern um eine staatlich subventionierte Institution. Er begrüsse deshalb die Zusage von Sozialdirektorin Anne-Claude Demierre, sich der Sache annehmen zu wollen. Dies, sobald die paritätische Schiedskommission Infri (Freiburgische Vereinigung der spezialisierten Institutionen) im Fall Bosquet entschieden habe. Gaétan Zurkinden geht jedoch davon aus, dass ein Entscheid nicht vor Herbst zu erwarten ist. Bis dahin sind dem VPOD die Hände gebunden.

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