Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Ärzte werden nicht verpflichtet, häusliche Gewalt den Strafbehörden zu melden

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Autor: Arthur zurkinden

Das Kantonsparlament hat am Donnerstag einen Antrag von Claudia Cotting (FDP, Senèdes) mit 47 zu 36 Stimmen bei 8 Enthaltungen abgelehnt, als es die erste Lesung des Gesundheitsgesetzes (Teilrevision) vornahm. Claudia Cotting wollte, dass die Gesundheitsfachpersonen gezwungen werden, die Strafverfolgungsbehörden über alles zu informieren, was auf ein Verbrechen oder Vergehen gegen Leib und Leben, die sexuelle Integrität oder die öffentliche Gesundheit schliessen lässt. Sie dachte dabei vor allem an die Opfer von häuslicher Gewalt, die sich bei einem Arzt oder in einer Notfallstation pflegen lassen müssen. Sie gab zu bedenken, dass im vergangenen Jahr laut Polizei 500 Fälle von häuslicher Gewalt angezeigt wurden. Die Dunkelziffer sei aber viel höher. Nur in 40 Prozent der Fälle erfolge eine Anzeige.

Geteilte Meinung

Das Abstimmungsergebnis zeigt, dass die Ansichten im Grossen Rat auseinander gingen. Schon heute können Ärzte eine Anzeige erstatten. Sie müssen aber eine Bewilligung einholen, damit das Arztgeheimnis aufgehoben wird.

Mit dem revidierten Gesetz wird nun diese Pflicht fallen gelassen. Für Gesundheitsdirektorin Anne-Claude Demierre ist dies bereits eine wesentliche Verbesserung im Vergleich zu heute. Sie befürchtete, dass Eltern ihre Kinder nach einer Misshandlung gar nicht mehr zum Arzt oder ins Spital bringen, wenn diese wissen, dass dann automatisch eine Anzeige erfolgt. Zudem rief sie in Erinnerung, dass das Bundesgesetz eine Anzeigepflicht für Ärzte bei minderjährigen Opfern verbietet.

Unterstützung erhielt sie dabei von Michel Zadory (SVP, Estavayer-le-Lac), der selber praktizierender Arzt ist. Er sprach sich aus Erfahrung dafür aus, dass die Ärzte selber entscheiden können, wann eine Anzeige erfolgen soll. Würden sie aber gezwungen, könne dies schlimme Folgen haben.

«Ärzte sind nicht Polizisten»

Theo Studer (CVP, Murten) wies auf das Vertrauensverhältnis hin, dass zwischen Arzt und Patient herrscht. Werde aber ein Arzt gezwungen, Anzeige zu erstatten, müsse es auch Strafbestimmungen für die Ärzte geben, die diese Pflicht verletzen. Und nach Ansicht von Kommissionspräsident Jean-Pierre Siggen ist das Gesundheitsgesetz nicht da, um die häusliche Gewalt zu bekämpfen. Er wehrte sich gegen Ärzte, die in die Rolle von Polizisten schlüpfen müssen.

Unterstützung erhielt Claudia Cotting u. a. von Christian Ducotterd (CVP, Grolley). «Der Arzt merkt es, wenn etwas Schlimmes vorgefallen ist», betonte er. Dieser verzichte aber oft auf eine Anzeige, weil er von den Tätern unter Druck gesetzt werde. Eine Anzeigepflicht würde den Ärzten diesen Druck nehmen. Auch Pierre-Alain Clément (SP, Freiburg) weiss aus Erfahrung, dass die Opfer oft erpresst werden.

Erika Schnyder (SP, Villars-sur-Glâne) sah in einer Anzeigepflicht die Möglichkeit, dass Fachleute schneller handeln können. «Wenn sich die Opfer beim Sozialamt melden, ist es meist zu spät», meinte sie.

Breite Diskussion zwischen beiden Lesungen?

Michel Buchmann (CVP, Romont) hofft, dass nach der gestrigen ersten Gesetzeslesung eine breite Diskussion zu diesem Thema in der Bevölkerung entsteht, deren Meinung dann in die zweite Lesung einfliessen könnte.

Meistgelesen

Mehr zum Thema