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Attac empfindet Entscheid des Oberamts als Skandal

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Die Vereinigung Attac wollte 2019 in der Galerie Manor einen Stand aufstellen. Die Stadt trat auf das Gesuch nicht ein, weil die Unterführung nicht öffentlichen Boden betreffe. Das Oberamt des Saanebezirks stützt diese Sichtweise. Attac zeigt sich empört.

Attac, die Vereinigung zur Besteuerung von Finanztransaktionen im Interesse der Bürgerinnen und Bürger, wollte 2019 in der Manor-Unterführung Unterschriften gegen die Steuerreform sammeln. Die Stadt Freiburg trat auf das Standgesuch von Attac nicht ein, weil dies nicht in ihrer Kompetenz liege. Dagegen rekurrierte Attac beim Oberamt des Saanebezirks, das den Rekurs nun ablehnte. Die Argumentation: Zwar sei das Baurecht der Nordmann-Gruppe einst mit einem Durchgangsrecht belastet worden, aber nie mit der Idee, die Unterführung damit auch in einem rechtlichen Sinn zu öffentlichem Grund zu erklären. Faktisch habe das Durchgangsrecht früher diesen Effekt zwar gehabt, als die Unterführung noch verschiedene Örtlichkeiten miteinander verbunden habe. Heute aber werde die Unterführung  – ebenfalls faktisch – nur noch als Zugang zu den Geschäften und Kinos genutzt. Aus diesem Grund sei es nicht in der Kompetenz der Stadt, eine Standbewilligung zu erteilen, wie das Oberamt in seiner Urteilsbegründung schreibt.

Weiterzug ans Kantonsgericht?

Attac erachtet die Interpretation des Oberamts als unhaltbar, wie die Vereinigung in einer Medienmitteilung schreibt. «Dass die Nordmann-Gruppe in der Unterführung Geschäfte betreiben darf, ist normal. Dass eine private Gesellschaft aber über polizeiliche und von der Verfassung gewährte Rechte bestimmen kann, ist ein Skandal.» Dies vor allem, weil es sich um einen grossen öffentlichen Raum im Stadtzentrum handle. Attac überlege sich deshalb, das Urteil des Oberamts ans Kantonsgericht weiterzuziehen.

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