Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Auch die Exekutive muss sparen

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Auch die Exekutive muss sparen

Der Freiburger Generalrat kürzt die Löhne der Gemeinderäte

Der Freiburger Generalrat hat gestern Abend die Lohnkosten für den neuen Gemeinderat festgelegt. Die Forderungen der Exekutive fanden keine Gnade und wurden gründlich zusammengestrichen. Allerdings hätten die Kürzungen noch heftiger ausfallen können …

Von UELI STRASSER

Blitz und Donner gab es nicht nur am Abendhimmel; spannungsgeladen waren auch die Diskussionen um die Löhne des neuen Gemeinderates mit fünf Vollzeit-Mitgliedern. Die Exekutive hatte in ihrem Entwurf für den Syndic 121 Prozent der obersten Lohnklasse des Gemeindepersonals veranschlagt (konkret: 197 128 Franken pro Jahr), im Vergleich zu 185 533, die er heute verdient – ohne Spesenvergütung und Pensionskassen-Abzüge. Die Finanzkommission wollte jedoch nur 113 Prozent (184 095 Franken) bewilligen, die Spezialkommission ging noch tiefer, auf 106 Prozent (172 690 Franken).

Für den Lohn des Vizesyndics waren vom Gemeinderat 113 Prozent (184 095 Franken) vorgeschlagen worden – heute sind es 175 185 Franken. Gemäss der Finanzkommission sollte er sich jedoch mit 107 Prozent (174 320 Franken) begnügen, nach Ansicht der Spezialkommission gar mit 103 Prozent (167 803 Franken). Die «normalen» Gemeinderäte wollten sich ebenfalls 113 Prozent des Höchstlohns verordnen, die Finanzkommission sah deren Gehalt aber eher bei 105 Prozent (171 061) und die Spezialkommission bei 100 Prozent (162 916 Franken).

Lohn soll Qualität sichern

Syndic Dominique de Buman vertrat die Ansicht, dass Freiburg mit den vom Gemeinderat vertretenen Forderungen im Vergleich zu Gemeinden ähnlicher Grösse im Mittel liege und sie der finanziellen Situation der Stadt angepasst seien. Um qualitativ gute Politiker anziehen zu können, müssten die öffentlichen Ämter einen anständigen Lohn einbringen.

Eine Minderheit von vier der neun Mitglieder in der Spezialkommission befand, dass sich die Aufgabe eines Gemeinderates von jener
eines Dienstchefs
unterscheide, was sich auch in der Lohnhöhe ausdrücken müsse. Sie forderte deshalb – wie die Finanzkommission – die Ansätze von 105, 107 und 113 Prozenten, welche auch die CVP unterstützte.

Maurice Page (csp), José Nieva (sp) und Christa Mutter (Die Grünen) unterstützten im Namen ihrer Parteien die radikalere Variante der Spezialkommission. Page hielt die Höhe der vorgeschlagenen Löhne angesichts der sieben Millionen Franken Defizit nicht für vertretbar. Auch mit tieferen Ansätzen seien fähige Leute zu finden. Und die Liberalen schlugen nochmals eine Lösung vor: 107 Prozent für die Gemeinderäte und den Vizesyndic sowie 113 Prozent für den Syndic.

Weniger Spesen

Als Spesenvergütung wollten die Kommissionen dem Syndic 7200 Franken zusprechen (statt der heutigen 12 960 Franken), dem Vizesyndic noch 3600 (statt 9600) und den andern Räten 2400 statt der 9600 Franken, die sie heute erhalten.

Ausserdem wollten die Kommissionen die Pensionskassenbeiträge für den Syndic (Vorschlag: 15 179 Franken), den Vizesyndic und die Gemeinderäte (14 175 Franken) auf je 4000 Franken reduzieren und die vorgesehenen Wohnortszulagen streichen.

Im Vergleich zur Lohnsumme, wie sie vom Gemeinderat eingesetzt worden war (898 654 Franken), hatte der Vorschlag der Finanzkommission ein Sparpotenzial von insgesamt 29 000 Franken und jener der Spezialkommission sogar von mehr als 71 000 Franken.

Aber Sparen war offensichtlich nicht des Generalrats grösste Begehr: Der gemässigte Vorschlag der Finanzkommission setzte sich in der Abstimmung zunächst mit 32 zu 27 Stimmen gegen die radikalere Variante der Spezialkommission durch und wurde schliesslich auch gegen den Vorschlag des Gemeinderates mit grosser Mehrheit angenommen. Die Zauberformel für die Löhne der Exekutive lautete also: 105, 107, 113.

In den folgenden Abstimmungen wurde dem Gemeinderat die Kinderzulagen, jedoch nicht die Wohnortszulagen gewährt und die monatlichen Pauschalvergütungen gemäss Vorschlag der Spezialkommission auf 600 Franken für den Syndic, 300 Franken für den Vizesyndic und 200 Franken für die anderen Gemeinderäte festgelegt.

Renten: ab wann und wie viel?

Zweiter grosser Gefechtsplatz war die Regelung der Pensionen. Gemäss dem Gemeinderat und der Spezialkommission sollten Gemeinderäte ab 40 Jahren und mindestens fünf Amtsjahren eine Lebensrente bekommen, welche vier Prozent pro Arbeitsjahr, im Minimum 20 Prozent, im Maximum 60 Prozent beträgt.

«Wer die Funktion nicht fünf Jahre ausfüllt, bekommt keine Rente. Ist der abtretende Gemeinderat noch nicht 40 Jahre alt, wird ihm eine temporäre Rente bezahlt, während derselben Zeit, in der er aktiv war. Geschieht der Rückzug vor dem 50. Lebensjahr, wird ihm von der Lebensrente ein Prozent pro bis dahin fehlendes Jahr abgezogen», heisst es weiter in diesem Vorschlag.

Christa Mutter forderte, dass die Lebensrente frühestens ab 50 Jahren bezahlt wird und dass das Maximum erst auf 60 Jahre angesetzt wird. Die Sprecher der SP und der CSP unterstützten diese Forderung, die CVP hingegen schloss sich dem Vorschlag der Spezialkommission an. Das Mindest-Alter von 40 Jahren wurde schliesslich mit 36 zu 21 Stimmen angenommen.

Des Weiteren schlug José Nieva vor, die Höhe der Rente auf ein Minimum von 12,5 Prozent und ein Maximum von 37,5 Prozent des letzten Gehaltes zu limitieren, bei jährlichen Schritten von 2,5 Prozent. Christa Mutter äusserte die Befürchtung, dass mit der neuen Regelung die Kosten um 200 000 bis 250 000 Franken steigen würden, und riet deshalb, das Minimum auf 162/3 Prozent zu setzen, mit einer jährlichen Steigerung von 31/3 Prozent und einem Maximum von 50 Prozent, welches frühestens ab 60 Jahren bezahlt wird. Beide Vorschläge fanden nur bei einer Minderheit Gehör und zogen gegenüber dem Vorschlag der Spezialkommission und des Gemeinderates den Kürzeren.

Keine Rente für gut verdienende
alt Gemeinderäte

Ehemalige Gemeinderäte, welche den Weg ins Arbeitsleben wieder finden, bekommen in Zukunft eine Rente, solange ihr Gesamtlohn damit nicht höher wird als ihr Lohn als Gemeinderat. Die Finanzkommission und der Gemeinderat wollten die Rentenkürzung auch bei gutem Verdienst auf höchstens 25 Prozent des letzten Salärs begrenzen. Diese Limite wurde jedoch von der Spezialkommission, den Parteien der Linken und der CVP bekämpft und mit grosser Mehrheit abgelehnt.

Mit 32 zu 20 Stimmen hat der Generalrat das gesamte Reglement schliesslich angenommen.

Meistgelesen

Mehr zum Thema