Freiburg Wer sein Auskommen mit selbstständiger Arbeit verdient und Kinder hat, bekommt neu Familienzulagen. Dies beschloss der Grosse Rat einstimmig. Bisher war der Kreis der Anspruchsberechtigten auf Angestellte und Nichterwerbstätige beschränkt.
Kommissionssprecherin Anne Meyer Loetscher (CVP, Estavayer-le-Lac) begründete die Gesetzesvorlage mit der Ungleichbehandlung, die mit der aktuellen Regelung gegenüber der Selbstständigen herrsche. Ausserdem verwies sie darauf, dass unterschiedliche Ansätze bei den über 50 im Kanton arbeitenden Ausgleichskassen zu einem Wirrwarr führen würden. Giovanna Garghenti (SP, Freiburg) hielt fest: «Jedes Kind muss in den Genuss einer Familiezulage kommen.»
Ab 1. Januar gültig
Der Staatsrat betonte in seiner Botschaft, dass dem Kanton keine zusätzlichen Kosten erwachsen. Die Beiträge für Arbeitgeber und Selbstständigerwerbende sind gleich hoch. Die neue Regelung tritt am 1. Januar 2013 in Kraft. Die Zulagen betragen für Kinder bis 16 Jahre zwischen 230 und 250 Franken. Neben diesen Kinderzulagen gibt es Beiträge für Jugendliche in Ausbildung bis 25 Jahre.fca