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Auf welchem Weg in die Pension?

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Über die Reform der staatlichen Pensionskasse debattierten im FN-Streitgespräch Finanzdirektor Georges Godel (CVP) und Gaétan Zurkinden von der Gewerkschaft VPOD.

Sie beschäftigen sich mit der Pensionskasse des Freiburger Staatspersonals bis ins Jahr 2052. Sind Sie Propheten?

Georges Godel: Nein. Nie.

Gaétan Zurkinden: Was bei der Reform der Pensionskasse zählt, sind nicht so sehr die Voraussagen, sondern die wahren Auswirkungen auf die Erhöhung des Pensionsalters und auf die Renten des Personals.

Godel: Ohne ein Prophet zu sein, kann ich doch sagen, dass wir das Pensionsalter absolut nicht erhöhen. Die Pensionierung ist beim Kanton zwischen 58 und 67 Jahren möglich. Was wir korrigieren und verbessern, ist die soziale Gerechtigkeit. Der jetzige Plan erlaubt einer beim Staat angestellten Person, mit 60 Jahren zu denselben Bedingungen und mit derselben Rente in Pension zu gehen wie eine Person mit 62 Jahren. Wer sich entscheidet, mit 60 in Pension zu gehen, zahlt zwei Jahre weniger Beiträge und profitiert zwei Jahre länger. Das ist ein antisozialer Mechanismus. Die Reform setzt dem ein Ende.

Zurkinden: Was Herr Godel sagt, ist falsch. Gemäss dem Amt für Personal und Organisation treten 50 bis 60 Prozent der Staatsangestellten zwischen 60 und 62 Jahren in den Ruhestand. Das Projekt des Staatsrats setzt das Referenzalter auf 64 Jahre. Konsequenz der damit verbundenen massiven Einbussen ist, dass die grosse Mehrheit der Angestellten nicht mehr vor 64 Jahren in Pension gehen kann. Konkret bedeutet das eine Erhöhung des Rentenalters um vier Jahre. Unter diesem Gesichtspunkt ist es ein zutiefst antisoziales Projekt.

Warum sollte für das Staatspersonal ein tieferes Rentenalter gelten?

Zurkinden: Niemand hat ein Interesse daran, in extrem schwierigen Verhältnissen drei oder vier Jahre länger arbeiten zu müssen. Zum Beispiel in den Pflegeberufen, als Strassenarbeiter, mit Polizeigewalt ausgestatteter Beamter, Lehrperson, aber auch in anderen Berufen. Die Erhöhung des Pensionsalters verschlechtert die Qualität des öffentlichen Dienstes und hat negative Auswirkungen auf die Arbeitslosigkeit. Ihr Projekt, Herr Godel, bedeutet weniger Arbeitsplätze für die Jungen.

Fehlt es dem Staat beim Rentenalter an Flexibilität?

Godel: Herr Zurkinden verbiegt gerne die Wahrheit. Man darf nicht die Pensionskasse mit dem Personalgesetz verwechseln. Es liegt ein Projekt zur Revision des Gesetzes über das Staatspersonal vor. Da ist auch die so genannte Penibilität berücksichtigt. Sie wissen, dass man diese Unterscheidung nicht im Gesetz über die Pensionskasse vornehmen kann. Sie verteidigen eine extrem rechte Politik, wenn jene, welche die Mittel haben, früher aufhören können und die anderen länger arbeiten müssen, um die zu finanzieren, die früher aufhören.

Zurkinden: Auch das ist falsch.

Godel: Sie sind ständig am Abstreiten, Herr Zurkinden.

Zurkinden: Lassen Sie mich ausreden: Die heutigen Bedingungen erlauben es gerade den weniger gut Entlöhnten, ihre Rente mit 60 oder 62 zu beziehen, ohne eine Einbusse von 20 oder 30 Prozent.

Sind die Staatsfunktionen anstrengender als jene im Privatsektor?

Zurkinden: Nein, ich mache keinen Vergleich zwischen den Privaten und dem öffentlichen Dienst. Ich drücke mich aus Sicht des öffentlichen Diensts aus, weil es beim betreffenden Reformprojekt nur um diesen geht. Aber auch für den Privatsektor ist das Reformprojekt negativ. Wenn man im öffentlichen Sektor die Bedingungen verschlechtert, hat das oft negative Folgen für den Privatsektor.

Godel: Sie wollen ein System beibehalten, das die finanzielle Situation der Pensionskasse beziehungsweise der Mitarbeiter verschlechtert. Herr Zurkinden, Sie müssen auf den Boden zurückkommen. 2009 hatten wir vier Aktive auf einen Rentenbezüger, 2018 drei Aktive auf einen Bezüger, und 2025 sind es nur noch zwei Aktive auf einen Rentenbezüger. Es ist nicht möglich, dieses System beizubehalten. Wenn wir nichts machen, ist der Deckungsgrad bis 2025 unter 50 Prozent. Das ist die Realität, die Sie nicht sehen wollen.

Zurkinden: Ich muss dochfesthalten, dass wir nie gegen eine Revision der Pensionskasse waren. Wir wünschten uns einfach einen ausgewogenen Kompromiss.

Ist es das nicht?

Godel: Unser Projekt ist ausgewogen, notwendig, finanzierbar, und es stärkt den öffentlichen Dienst. 90 Prozent der Grossräte haben das Projekt als ausgewogen erachtet: Es gab keinen grundsätzlichen Änderungsantrag. Viele haben sich dazu geäussert. Einige sagten, die Finanzierung sei zu teuer, der VPOD sagt, der Kanton zahle nicht genug, doch genau das zeigt doch, dass das Gleichgewicht da ist.

Beide Seiten errechnen Aufwendungen, Erträge und Leistungen. Auf welcher Basis?

Zurkinden: Schauen wir zuerst, was anderswo gemacht wird. Beispielsweise im Wallis, das von seiner Zusammensetzung vergleichbar mit Freiburg ist: Dort hat der Grosse Rat mit seiner bürgerlichen Mehrheit 1,6 Milliarden Franken für die Revision der Pensionskasse zur Verfügung gestellt. Ähnlich ist es im Kanton Genf mit 5 Milliarden Franken. Unter Berücksichtigung der Verhältnisse würde das für Freiburg etwa 1,5 Milliarden Franken ausmachen. Zudem hat sich Genf für die Beibehaltung des Leistungsprimats ausgesprochen. Auch der Kanton Waadt behält das Leistungsprimat, ohne die Rentenleistung zu verschlechtern.

Sie wollen das Leistungsprimat beibehalten?

Zurkinden: Wir sind für beides offen. Was zählt, ist, ein gutes Projekt zu haben.

Godel: Ich staune über Ihre Kunst, Zahlen zu manipulieren. Es stimmt, dass im Wallis der Grosse Rat und der Staatsrat entschieden haben, 1,6 Milliarden Franken zur Verfügung zu stellen. Aber für Übergangs- und Kompensationsmassnahmen gibt es nur 383 Millionen. Der Rest ist Rekapitalisierung über eine Periode von 20 Jahren. Was Genf betrifft, da ist es nur eine Rekapitalisierung. Kein Rappen für die Mitarbeiter. Zur Waadt: Lassen wir sie ihre Arbeit machen, wir machen unsere.

Auf was berufen Sie sich sonst?

Zurkinden: Auf die Studie, die wir bei den Experten der Prevanto AG in Auftrag gegeben haben. Diese zeigt, dass das Projekt des Staatsrats nicht aufgeht und nicht finanzierbar ist. Die Versprechen von maximalen Renteneinbussen von 9,5 Prozent sind unmöglich, nur schon weil die Struktur der Kasse es nicht erlauben wird, einen Zinssatz von 2,5 Prozent auf den Guthaben auszuschütten. Es ist ein Problem, wenn Sie Versprechen machen, die Sie nicht halten können. Der Unterschied zwischen der Studie von Prevanto und dem Modell Godel sind 573 Millionen Franken.

Wie sind solche Unterschiede möglich?

Godel: Unser Pensionskassenexperte sowie zwei weitere externe Experten kommen zum selben Schluss wie Prevanto. Der einzige Unterschied ist, dass wir, statt Kapital aufzunehmen, auf einen Zins zur Rekapitalisierung von 3 Prozent setzen. Ich erinnere daran, dass wir ursprünglich drei Varianten vorgelegt hatten, darunter eine mit 350 Millionen Rekapitalisierung plus 650 Millionen für Übergangsmassnahmen, also zusammen 950 Millionen. Sie selber haben geschrieben, dass eine Rekapitalisierung nicht im Zentrum stehe und dass Sie sich gegen alle drei Varianten stellen.

Zurkinden: Unsere Studie zeigt auf, dass eine Wertfluktuationsreserve juristisch notwendig ist, um mit einer Verzinsung von über 1 Prozent zu rechnen. Ein Rekapitalisierungssatz von 3 Prozent zeugt von einem schlechten Verständnis der Weisungen über die berufliche Vorsorge. Er ist dazu da, den Deckungsgrad der Kasse zu erhöhen. Für einen höheren Prozentsatz als 1 Prozent braucht es eine Wertfluktuationsreserve.

Godel: Sie selber wollten nicht, dass man Kapital einschiesst. Deshalb die Rekapitalisierung zu 3 Prozent.

Aber auf wen stützen Sie sich?

Godel: Die Vorgaben kommen aus der Bundesgesetzgebung: Wir müssen ein Projekt vorlegen mit einem Deckungsgrad von 80 Prozent bis 2052. Die Studie durch unser Expertenbüro hat aufgezeigt, dass dies mit dem vom Grossen Rat genehmigten Projekt funktioniert. Es basiert auf einem Zinssatz von 2,5 Prozent auf dem Guthaben der Mitarbeiter. Auf dieser Basis bestätigen wir, dass es bei einem Rentenalter von 64 Jahren keine Einbusse von mehr als 9,5 Prozent auf den Renten der über 45-Jährigen gibt. Ich kann es nicht unterschreiben, aber wir schätzen, dass wir es einhalten können. Wir hatten 4,06 Prozent als durchschnittlichen Ertrag über die letzten zehn Jahre. Sie selber sagten uns einst, wir lägen zu tief mit dem Ertragszielen, und schlugen 3,25 Prozent vor.

Wie steht es um den Zinssatz von 2,5 Prozent?

Zurkinden: Ich glaube, Herr Godel versteht den Unterschied zwischen Leistungsprimat und Beitragsprimat nicht richtig.

Godel: Ha.

Zurkinden: Zwischen Leistungsprimat und Beitragsprimat sind die Regeln verschieden. Das ist, wie wenn man die Software ändert. Man kann nicht sagen, dass ein bestimmter Zinssatz beim Leistungsprimat die gleichen Auswirkungen hat wie beim Beitragsprimat. Die Studie, die wir in Auftrag gegeben haben, zeigt klar, dass ohne Wertfluktuationsreserve von 573 Millionen Franken die Kasse juristisch keinen Zinssatz von mehr als 1 Prozent annehmen kann.

Godel: Man darf nicht verwechseln, was die Verpflichtungen des Bundes sind und was wir tatsächlich bieten können, nämlich 2,5 Prozent. Wir haben zudem schon 87 Millionen Franken angelegt.

Was passiert, wenn Sie zu optimistisch sind?

Godel: Es gibt wohl Jahre mit nur 1 oder 1,5 Prozent und andere mit 4 Prozent. Das Ziel bleibt, im Durchschnitt mindestens 2,5 Prozent leisten zu können. Es gibt auch keine Banken, die kurz-, mittel- oder langfristig Zinssätze garantieren können.

Der VPOD steht mit seinem Widerstand ziemlich allein da. Wie wollen Sie die Bevölkerung überzeugen?

Zurkinden: Wir sind nicht allein. Auf der Gewerkschaftsseite hat sich der Freiburger Gewerkschaftsbund gegen das Projekt ausgesprochen, und alle seine Einheiten auch: Unia, die Eisenbahner, Syndicom. Dazu unterstützen uns die Juso und die SP 60 +. Wir durchleben mit Covid eine spezielle und schwierige Zeit, in der sich die Wichtigkeit des öffentlichen Dienstes deutlicher denn je zeigt: Pflege, Unterricht, Verwaltungsdienste. All das ist unabdingbar, damit die Gesellschaft funktioniert. Aber das Projekt des Staatsrats destabilisiert den öffentlichen Dienst. Er drängt Hunderte, wenn nicht Tausende zu einer frühzeitigen Pensionierung, in einem Moment, in dem man Personen mit Erfahrung und Kompetenzen braucht. Ich denke, die Bevölkerung versteht, dass der öffentliche Dienst verstärkt werden muss.

Es gilt, das Volk zu überzeugen, Geld auszugeben. Könnte Covid da einen Streich spielen?

Godel: Der Staatsrat nimmt seine Verantwortung als Arbeitgeber wahr, und die Pensionskasse steht im Vergleich zu umliegenden Kantonen gut da. Und er hat die Finanzierung schon antizipiert. Sicher ist das wirtschaftliche Umfeld schwierig. Aber wir haben einen Wiederankurbelungsplan von mehr als 60 Millionen Franken, dazu ein ausgeglichenes Budget mit Steuersenkungen. Wenn man sagt, die 380 Millionen Franken von Kanton und Gemeinden seien zu viel, so zeigen wir auch auf, dass wir der ganzen restlichen Bevölkerung entgegenkommen mit Steuersenkungen von 60 Millionen Franken pro Jahr. Über zehn Jahre wird die Bevölkerung mehr als das Staatspersonal erhalten haben. Und man muss auch betonen: Die 380 Millionen Franken sind gerechtfertigt für die 19 000 Mitarbeitenden, denn es geht um die Qualität des öffentlichen Diensts. Aber wenn die Freiburgerinnen und Freiburger die Worte von Herrn Zurkinden befolgen, dann wird diese Qualität darunter leiden, und die Renteneinbussen werden mindestens 25 Prozent betragen.

Warum?

Godel: Weil dann die 380 Millionen Franken Übergangs- und Kompensationsmassnahmen wegfallen. Dann muss es die Kasse selber regeln.

Herr Zurkinden, Sie möchten bei einem Nein neu verhandeln. Ist das möglich?

Zurkinden: Absolut, alles ist möglich. Der Plan B des Staatsrats macht allen Angst mit noch massiveren Renteneinbussen. Es ist gar nicht möglich, dahin zu kommen, haben wir doch die beste Finanzlage aller Kantone mit einem Vermögen von 1 Milliarde Franken und zudem eine gesunde Pensionskasse jetzt und in den nächsten fünf bis zehn Jahren. Die Kasse kassiert mehr, als sie auszahlt. Es gibt keine Notlage. Wenn die Bevölkerung dieses schlechte Projekt ablehnt, müssen die Verhandlungen neu aufgenommen werden, vielleicht mit einem erneuerten Staatsrat.

Godel: Das Paket wurde von einer sehr grossen Mehrheit im Parlament geschnürt und von den Sozialpartnern, der Regierung und dem Parlament genehmigt. Sie denken, dass man das neu verhandeln kann? Herr Zurkinden, Sie träumen. Und Sie gefährden die Renten.

Träumen Sie?

Zurkinden: Nein, ich bin pragmatisch. Es ist eine Spezialität von Herrn Godel, den Teufel an die Wand zu malen.

Reform der Pensionskasse

Zur Vorlage

Deckungsgrad von 80 Prozent als Ziel

Am 29. November entscheidet das Freiburger Stimmvolk über eine Änderung des Gesetzes über die Pensionskasse des Staatspersonals. So kann die Kasse ihren Vorsorgeplan revidieren und vom Leistungsprimat zum Beitragsprimat wechseln. Die Revision ist eine Folge der steigenden Lebenserwartung und der rückläufigen Finanzerträge. Der Bund verlangt bis 2052 einen Deckungsgrad für öffentliche Kassen von 80 Prozent. Berechnungen mit dem jetzigen System ergeben bloss 50 Prozent. Mit dem neuen Vorsorgeplan können jüngere Angestellte ähnliche oder bessere Rentenleistungen erwarten, über 45-Jährige aber müssen mit Einbussen rechnen. Deshalb sieht das Projekt für Übergangsmassnahmen 380 Millionen Franken durch die Arbeitgeber vor: 330 Millionen durch den Kanton und 50 Millionen durch die Gemeinden. Neu gilt ein Referenzrentenalter von 64 Jahren. Diesem Projekt des Staatsrats stimmte der Grosse Rat mit 93 gegen 7 Stimmen zu. Alle Parteien sind dafür, nur die SP hat Stimmfreigabe erteilt. Gegen das Projekt wehren sich Personalverbände unter Federführung des VPOD, ausgenommen die Föderation der Staatsangestellten Fede.

uh

 

 

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