FreiburgAm Freitag hat der Polizeirichter des Saanebezirks sieben Personen freigesprochen, die des Landfriedensbruchs angeklagt waren: Sie hatten im Juni 2010 an der bewilligten Demonstration gegen Polizeigewalt teilgenommen, welche in Gewalt ausartete. Die Menschenrechtsgruppe Augenauf Bern begrüsst diese Freisprüche in einer Mitteilung. Sie kritisiert aber auch die Verurteilung von vier weiteren Personen: Keiner der elf angeschuldigten Personen habe eine Beteiligung an den Sachbeschädigungen nachgewiesen werden können. Einmal mehr zeige sich, dass der Vorwurf des Landfriedensbruchs «explizit im Sinne einer Sippenhaft auf Personen abzielt, denen keine konkreten Straftaten nachgewiesen werden können». Damit drohe die Kriminalisierung der freien Meinungsäusserung. «Der Gesetzesartikel wird zu einem Instrument, um Personen von der Teilnahme an Kundgebungen mit unliebsamen Inhalten abzuschrecken.» njb
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