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Ausgesteuert – Wie geht es weiter?

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Ausgesteuert – Wie geht es weiter?

Gesetzesrevision hat Situation vieler Arbeitsloser verschärft

Wer arbeitslos wird, hat seit 2003 im Normalfall nur noch Anspruch auf 400 Taggelder statt 520. Im Kanton Freiburg haben im Jahre 2003 gleich 880 Personen ihren Anspruch auf Arbeitslosengelder verloren. 2002 waren es 510 Personen.

Wie ist es für diese 880 Personen nach der Aussteuerung weitergegangen? Dies zeigt der Staatsrat in einem Bericht an den Grossen Rat auf. Die SP-Grossrätin Antoinette Romanens wollte in einem Postulat wissen, wie sich die Revision des Arbeitslosenversicherungs-Gesetzes im Kanton Freiburg ausgewirkt hat.

Dem Bericht ist zu entnehmen, dass von den 880 Personen:

l 131 Personen oder 15 Prozent am Ende der zweijährigen Rahmenfrist des Bundes dem regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (Rav) einen Stellenantritt gemeldet haben;
l 318 Personen oder 36 Prozent sich von der Arbeitslosenversicherung abgemeldet haben, ohne dem Rav den Grund für ihren Verzicht auf die Leistungen des Amtes anzugeben. Diese Personen haben folglich keinen Anspruch auf kantonale Hilfeleistungen. Die Analyse hat ergeben, dass die Personen dieser Kategorie entweder eine Stelle gefunden oder die Schweiz verlassen haben oder im Genuss einer Invaliden-Rente stehen oder die Stellensuche aufgegeben haben;
l 431 Personen oder 49 Prozent sind beim Rav als stellensuchend gemeldet geblieben. Die Personalberater prüften ihre Dossiers und entschieden, ob ihnen ein Programm im Rahmen der kantonalen Massnahmen angeboten werden kann.

Der Staatsrat weist auch darauf hin, dass sich die Gruppe der Ausgesteuerten aus 51 Prozent Männer und 47 Prozent Ausländer zusammengesetzt hat. 56 Prozent hätten ein tiefes Ausbildungsniveau (ohne Lehrabschluss).

Ein Qualifizierungsprogramm

Der Staatsrat erinnert daran, dass den Arbeitslosen eine Reihe von aktiven Massnahmen angeboten wird, solange sie Anspruch auf Taggelder haben: Kurse, Praktika, Zwischenverdienste und Programme. Einmal ausgesteuert vertritt der Staatsrat die Ansicht, dass es nicht sinnvoll wäre, ihnen ähnliche, aber durch den Kanton finanzierte Massnahmen anzubieten. Deshalb sei eine neuartige Massnahme vorgesehen: die kantonalen Qualifizierungsprogramme.

Sechs Monate

Solche Programme können sowohl bei einer gemeinnützigen Institution, bei einer öffentlichen Körperschaft als auch in einem Unternehmen angeboten werden. Letzteres komme vor allem für selbstständigere Personen in Frage. «Für alle wird ein Ausbildungsplan aufgestellt. In regelmässigen Intervallen wird Bilanz gezogen, um abzuklären, ob die Massnahme den gesetzen Zielen entspricht», lässt der Staatsrat verlauten.

«Der Vertrag dauert in der Regel sechs Monate, kann aber je nach Situation länger oder kürzer sein», ergänzt die Regierung und bemerkt, dass 20 Prozent der Ausgesteuerten, die so zu einem Arbeitszeugnis kommen, wieder eine Stelle finden.

218 Programme für 158 Personen

Dem Bericht kann weiter entnommen werden, dass im Jahre 2003 insgesamt 218 Qualifizierungsprogramme für 158 Personen angeboten werden konnten. (310 für 230 Personen im Jahre 2004). Von den 158 Personen seien 72 bei einer Nonprofit-Institution untergebracht worden, 52 bei einer öffentlichen Körperschaft (17 in der Kantonsverwaltung und 35 in den Gemeinden, wovon 23 bei der Stadt Freiburg) und 34 bei Unternehmen.

Die Bilanz dieser Massnahme sieht wie folgt aus:

l 7 Prozent der betroffenen Personen haben sich am Ende des Programms von der Stellensuche abgemeldet;
l 7 Prozent bleiben angemeldet, haben aber keinen Anspruch auf Arbeitslosengelder;
l 34 Prozent bleiben angemeldet und stehen im Genuss einer neuen Rahmenfrist des Bundes. Sie haben folglich wieder Anspruch auf Taggelder;
l 32 Prozent absolvieren im Jahre 2004 immer noch ein Programm;
l 20 Prozent haben eine Stelle gefunden. Bei jenen, die ihr Programm in einem Unternehmen absolviert haben, liegt die Erfolgsquote bei 30 Prozent.

Problem rasch erkennen

Laut Staatsrat sind sich die Vertreter der beruflichen und sozialen Eingliederung einig: Je früher ein soziales oder berufliches Problem erkannt wird, desto weniger stellt es ein Hindernis für die Rückkehr auf den Arbeitsmarkt dar. Deshalb teste das Arbeitsamt seit 2003 ein Modell der interinstitutionellen Zusammenarbeit. Dabei gehe es darum, die beruflichen und sozialen Eingliederungsmassnahmen besser aufeinander abzustimmen, um zu vermeiden, dass die Leistungsempfänger zwischen den Massnahmen hin und her pendeln.

Der Grosse Rat wird diesen Bericht des Staatsrates in der kommenden November-Session besprechen. az

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