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Ausschaffungshäftling ist nach Hungerstreik provisorisch frei

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Der Serbe, der sich während einem Monat im Hungerstreik befand, ist frei. Wie sein Unterstützungskomitee gestern mitteilte, wurde der Asylbewerber provisorisch freigelassen. Dies, nachdem er am Dienstag zum zweiten Mal wegen den Folgen seines Hungerstreiks ins Spital gebracht werden musste. «Wegen seiner Hospitalisation hat er seinen Hungerstreik abgebrochen», erklärte Mirjam Brunner, Sprecherin des Komitees, auf Anfrage. Seine Ausschaffungshaft wurde vom kantonalen Migrationsamt mit sofortiger Wirkung aufgehoben, schreiben die Organisationen Kontaktstelle Schweizerinnen-Immigrantinnen und SOS Rassismus. Sie bilden den Kern des Unterstützungskomitees.

Der Sprecher der Direktion für Justiz und Sicherheit, Didier Page, bestätigte die Freilassung auf Anfrage. Ein Arzt habe festgestellt, dass die gesundheitlichen Bedingungen für eine Fortsetzung der Haft nicht mehr gegeben seien. Deshalb habe das Migrationsamt die Massnahme aufgehoben. Sobald der Mann fit sei, werde das Verfahren wieder aufgenommen. Das heisse aber nicht, dass er automatisch wieder ins Gefängnis gebracht werde.

Der Mann war am 24. Juni verhaftet worden und wurde im Zentralgefängnis inhaftiert. Er hatte sich zuvor zwei Mal gegen Ausschaffungsversuche gewehrt. Diese wurden dann abgebrochen, und er kam zurück nach Freiburg. Danach hatte er beschlossen, in einen Hungerstreik zu treten, um seine Freilassung zu erzwingen. Sein Fall wurde in mehreren Briefen an den zuständigen Staatsrat Erwin Jutzet thematisiert, schreibt das Komitee.

Das Komitee hatte am 7. Juli eine Demonstration vor dem Gefängnis und danach eine Aktion vor dem Sitz der Justizdirektion organisiert. Heute lädt es zu einer Pressekonferenz. Es hält fest, dass die Freilassung des Mannes provisorisch ist. Die neue Entwick-lung sei aber auf den politischen Druck zurückzuführen, den das Komitee aufgesetzt habe, schreibt dieses in der Mitteilung weiter.

Aufenthalt bewilligen

Der Mann befindet sich noch immer im Spital. Das Komitee befürchtet, dass die Haft, die er hinter sich hat, der Stress und die Angst vor einer sofortigen Ausschaffung in ein Land, in dem er um sein Leben fürchten müsse, bei ihm bleibende physische und psychische Schäden hinterlassen haben könnten.

Die Behörden glaubten nicht daran, dass er bei seiner Rückkehr in seine Heimat gefährdet sei, kritisiert das Komitee. Es bedauert, dass der Ausschaffungshäftling zum extremen Mittel des Hungerstreiks greifen musste, um seine Interessen durchzusetzen. Dieser Schritt sei nicht als Erpressung, sondern als Hilferuf zu verstehen.

Das Komitee verlangt eine Aufenthaltsbewilligung für den Mann. fca

«Wegen seiner Hospitalisation hat er seinen Hungerstreik abgebrochen.»

Sprecherin Unterstützungskomitee

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